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AFRIKA/1895: Ruanda - Hintergründe des Commonwealth-Beitrittsantrags (SB)


Ruandas Regierung um historische Reinwaschung bemüht

Rechtsexperten werfen der RPF-Führung schwerste
Menschenrechtsverletzungen vor


Über der heutigen ruandischen Regierung hängt noch immer das Damokles-Schwert des Völkermords von 1994. Obgleich sich die regierende RPF (Ruandische Patriotische Front) auf die Fahne schreiben darf, die Völkermörder vertrieben und dem Morden ein Ende gesetzt zu haben, ist es ihr bislang nicht gelungen, das Blut von den Fingern abzuwaschen und den eigenen Anteil am Morden für die Geschichtsschreibung ungeschehen zu machen. Selbst fünfzehn Jahre nach dem Ende des rund 100tägigen Massakers an 800.000 Tutsi und moderaten Hutu werden die führenden Kräfte der Siegerpartei immer wieder von ihrer Vergangenheit eingeholt. Beispielsweise wurden in den letzten drei Jahren sowohl von Frankreich als auch Spanien internationale Haftbefehle gegen führende Mitglieder der ruandischen Regierung ausgestellt.

Während sich die Hutu-Rädelsführer von damals vor dem ICTR (International Criminal Tribunal for Rwanda) und über 100.000 "Mitläufer" vor traditionellen Dorfgerichten, Gacaca genannt, zu verantworten haben, versuchen die siegreichen Exil-Tutsi alle Untiefen, Stromschnellen und Hindernisse, die der manchmal überraschend seine Richtung wechselnde Strom der Geschichte ihnen in den Weg legen könnte, frühzeitig zu erkennen und auszumanövrieren. Es ist der Natur der Sache geschuldet, daß dabei nicht alle Risiken erkannt und richtig eingeschätzt werden. In einem kürzlich veröffentlichen Expertenbericht der Commonwealth Human Rights Initiative (CHRI) wird Ruandas Regierung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und Mißachtung demokratischer Gepflogenheiten beschuldigt. [1]

Anscheinend mit der Frage befaßt, wie es gelingen könnte, die Spitze des Damokles-Schwerts von sich abzulenken oder unter ihr hinwegzutauchen, hatte die ruandische Regierung einen Antrag auf Aufnahme in den Commonwealth gestellt. Ruanda wäre das erste Mitglied, das nicht aus der ursprünglichen angelsächsischen Einflußsphäre stammt - abgesehen von Mosambik, das jedoch enge Beziehungen zu südafrikanischen Commonwealth-Mitgliedern unterhält und sich an der Beendigung der Apartheid in Südafrika beteiligt hat. Es wurde 1995 vom Commonwealth aufgenommen.

Was verspricht sich Ruanda von der Mitgliedschaft in einer Vereinigung von Staaten, die ihre imperiale "Blütezeit" hinter sich hat und auch nicht erkennen läßt, neue Triebe zu entfalten? Vordergründig sicherlich leicht verbesserte Handelsbeziehungen zu den anderen 53 Commonwealth-Staaten. Darüber hinaus würde eine Mitgliedschaft endgültig den 1994 nach dem Völkermord eingeleiteten Wechsel von der frankophonen in die angloamerikanische Einflußsphäre bedeuten. Bis zum Völkermord und noch währenddessen war Frankreich wichtigster Verbündeter der Regierung Juvénal Habyarimanas Partei Mouvement républicain national pour la démocratie et le développement (MRND); Amtssprache war französisch. Die RPF dagegen rekrutierte sich hauptsächlich aus Exil-Ruandern, die im englischsprachigen Uganda lebten. Der damalige RPF-Anführer und heutige Präsident Ruandas, Paul Kagame, hatte es sogar bis an die Spitze des Militärischen Geheimdienstes der ugandischen Armee gebracht. Er wurde in den USA an der militärischen Eliteakademie Command and General Staff College in Fort Leavenworth ausgebildet.

Bessere Handelsbeziehungen und formaler Abschluß des eingeleiteten Wechsels in den angelsächsischen Kultur- und Sprachraum dürften jedoch nicht der Hauptgrund für Ruandas Begehr sein. Viel mehr Gewicht als der Mitgliedschaft an sich kommt der Aufnahme in diesen Staatenbund zu. Denn sie setzt die Erfüllung von Menschenrechts- und Sozialstandards voraus. Beim Commonwealth Heads of Government Meeting (CHOGM) würde niemand akzeptiert, der diesen Werten nicht genügt. Die ruandische Regierung durfte also damit rechnen, hinsichtlich ihres Demokratieverständnisses und ihrer Handhabung der Menschenrechte einer Prüfung unterzogen zu werden. Wenn die Aufnahme aber gelänge, bestünde der Gewinn in einer wichtigen Zugehörigkeit und dem Siegel der guten Regierungsführung. Damit hätte sich die RPF-Führung weitgehend von ihrer blutigen Geschichte reingewaschen.

Offenbar wähnen sich Kagame und sein Kreis von Mitstreitern in einer mittlerweile so wenig anfechtbaren Position, daß sie das Risiko einzugehen bereit waren, Dinge wieder ans Tageslicht heben zu lassen, die sie jahrelang mühsam unter den Teppich gekehrt haben. Wie gesagt, der Gewinn, der ihnen winkt, ist das Risiko allemal wert. Durch eine Commonwealth-Mitgliedschaft erhielte die RPF-Führung Zugang zu für sie neue, alte Kreise, und wenn die ihre Hand schützend über jemanden halten, kann derjenige sicher sein, daß er vor Nachstellungen selbst seitens internationaler Gerichte weitgehend bewahrt wird. Solange er nicht, wie Simbabwe, die Clubregeln verletzt.

Kagame scheint erkannt zu haben, daß es nicht genügt, eine innerruandische Akazu aufzubauen. Akazu ist Kinyarwanda und bedeutet "kleines Haus". Der Habyarimana-Familie wird nachgesagt, einflußreiche Posten und gesellschaftliche Funktionen mit ihr loyalen Personen besetzt und auf diese Weise eine Akazu errichtet zu haben. Für Kagame gilt das allerdings um vieles mehr. Er führt das Land wie ein General. Seine Befehlsgewalt reicht bis hinunter zur lokalen Ebene. Verwaltung, Medien, Wirtschaft und Justiz befinden sich ebenfalls unter seiner Kuratel bzw. die seiner Offiziere. Dabei tritt Kagame jedoch nicht ungeschickt als Despot auf. Im Gegenteil. Obwohl in Ruanda die Menschenrechte grob mißachtet werden, wird Kagame mit internationalen Preisen ausgezeichnet. Rassistisches Gedankengut wird in dem kleinen ostafrikanischen Binnenstaat hart bestraft. Es gibt (offiziell) keine Hutu, Tutsi und Batwa mehr, sondern nur noch Ruander. Damit das jeder begreift, muß selbst derjenige mit einer Anklage und Verurteilung zu einer langjährigen Gefängnisstrafe rechnen, der solche Themen mit der Absicht, aufklären zu wollen, anschneidet oder es wagt, dabei die Regierung zu kritisieren.

Mit dem Beitritt zum Commonwealth würde sich Kagame die Tür in eine transnationale "Akazu" öffnen. Dort wäre er zwar nicht der Boß - im Commonwealth ist das formal Königin Elizabeth II. - aber die Commonwealth-Akazu wiederum wird auch nicht straff geführt und läßt ihre Mitglieder weitgehend schalten und walten, wie es ihnen gefällt. Im Commonwealth könnte jemand, der zu Hause keine andere Meinung zuläßt, gleicher unter gleichen sein oder sich sogar unterordnen - womöglich mit der Aussicht darauf, sich im Anschluß an seine nationale Karriere auf internationalem Parkett zu bewegen. Kagames zeitweilige Funktion als einer der Vizepräsidenten der Afrikanischen Union deutet auf solche Ambitionen.

Was passieren kann, wenn man ein Damokles-Schwert ignoriert oder hofft, es werde an einem abgleiten, hat Charles Taylor erfahren. Der ehemalige Warlord (wie Kagame), zumindest von Teilen der US-Gesellschaft Unterstützte (wie Kagame) und Präsident eines Landes (wie Kagame), der beträchtlich vom Bürgerkrieg im Nachbarland profitiert hat (wie Kagame), sitzt heute in Den Haag im Gefängnis und muß sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verteidigen. Taylor, der trotz seiner mysteriösen Flucht aus einem US-Gefängnis die Unterstützung durch einflußreiche - sprich: evangelikale - Kreise bei den Präsidentschaftswahlen 1997 in Liberia erhielt und gewählt wurde, wurde schließlich fallen gelassen. Im Jahr 2003, als er dem Druck zweier Rebellengruppen wich, die vor den Toren der Hauptstadt Monrovia standen, und "freiwillig" ins nigerianische Exil ging, wurde er von Nigerias Präsident Olusegun Obasanjo verkauft. Der hatte ihm ein sicheres Exil zugesagt, war aber unter dem Vorwand, Taylor habe sich entgegen der Absprache weiterhin politisch in Liberia engagiert, allmählich von seiner Zusage abgerückt.

Bei aller Verschiedenheit der historischen Bedingungen weisen Taylor und Kagame durchaus Ähnlichkeiten auf. Anders gesagt, auch Kagame könnte das Schicksals Taylors drohen, wenn er es nicht um mehrere Größenordnungen besser verstanden hätte, sich frühzeitig mächtiger Schutzpatrone (USA, Großbritannien) zu versichern und sie so weit in die Geschehnisse in Ruanda zu involvieren, daß sie ihn nur sehr schwer würden fallen lassen können, ohne dabei selbst Schaden zu nehmen.

Dennoch kann sich Kagame nie sicher sein, daß er nicht eines Tages Taylors Weg nimmt. Oder Noriegas. Oder Saddam Husseins. Damit das auf keinen Fall passiert, greifen er und seine engsten Vertrauten nach der Zugehörigkeit zum "Club" , dem Commonwealth. Mit dem Beitritt wären sie nicht aus allem fein raus, denn wie das Beispiel Simbabwe zeigt, können auch Commonwealth-Staaten von anderen Mitgliedern massivem Druck ausgesetzt werden. Aber der Commonwealth hätte im Falle eines positiven Bescheids der ruandischen Regierung eine weiße Weste bescheinigt. Damit würde der geschichtliche Verlauf vom Völkermord bis heute in der Version, wie sie von der RPF und einflußreichen Teilen der internationalen Gemeinschaft erzählt wird, abgesegnet. Dann hätte Paul Kagame nicht den Befehl zum Abschuß des ruandischen Präsidenten Juvenal Habyarimana (und seines burundischen Amtskollegen Cyprien Ntaryamira sowie des Stabschefs der ruandischen Streitkräfte und weiterer Personen) erteilt; dann hätte Ruanda nicht jahrelang die Rohstoffe aus dem Osten der Demokratischen Republik Kongo geplündert; dann hätten RPF-Soldaten nicht bei ihren wiederholten Vorstößen von Uganda nach Ruanda in den Jahren ab 1990 Zehntausende Einwohner umgebracht und Hunderttausende vertrieben.

Um eine solche Bescheinigung geht es, sie dürfte der entscheidende Grund dafür sein, warum Ruanda einen Antrag auf Commonwealth-Mitgliedschaft stellt. Nun verhält es sich aber so, daß die in Neu Delhi ansässige Commonwealth Human Rights Initiative (CHRI) einen Bericht [1] zu Ruanda veröffentlicht hat, in dem dezidiert dargelegt wird, daß die RPF-Regierung vor, während und nach dem Genozid schwerste Menschenrechtsverletzungen beging. Außerdem würden in Ruanda die Justiz beeinflußt, die Medien unterdrückt und die Bevölkerung eingeschüchtert. Als verantwortlich für den Menschenrechtsbericht zeichnet der in Kenia geborene und an den Universitäten Oxford und Harvard studierte Rechtsgelehrte Prof. Yashpal Ghai. Zugearbeitet hat ihm CHRI-Koordinatorin für das Human Rights Advocy Programme, Lucy Mathieson. Den beiden zufolge mißachtet Ruanda die Standards von Menschenrechten und Demokratie, wie sie 1991 in der Harare-Deklaration festgelegt worden seien.

Diese Ansicht teilen anscheinend nicht alle Commonwealth-Mitglieder, einige sprachen sich bereits für die Aufnahme Ruandas aus. Das Commonwealth-Sekretariat habe einen Report zu Ruandas Aufnahmeantrag erstellt, schrie Sam Okudzeto, Vorsitzender der Beratergruppe der Commonwealth-Menschenrechtsinitiative, im August 2009 in seinem Vorwort zum Ruanda-Bericht. In dem Report des Sekretariats werde auch auf das Verhältnis Ruandas zu den Commonwealth-Standards von Menschenrechten und Demokratie eingegangen, aber bedauerlicherweise bleibe das Resultat unveröffentlicht. Die Reaktion auf einen Zwischenbericht Ghais und Mathiesons, der Ende Juli 2009 in London veröffentlicht wurde, zeige, daß eine Menge Mißverständnisse oder zumindest Verwirrung hinsichtlich der ruandischen Geschichte, des Genozids 1994 und der Menschenrechtspolitik der RPF-Regierung aufgetreten sind. Das sei der Grund, warum jetzt ein umfangreicherer Bericht verfaßt und veröffentlicht wurde, so Okudzeto.

Es bleibt der Spekulation überlassen, ob die Umstände des Zustandekommens und der Veröffentlichung des CHRI-Berichts zu Ruanda auf verschiedene Interessen innerhalb der Commonwealth-Administration verweisen. Dies wird sich womöglich auf dem Commonwealth Heads of Government Meeting (CHOGM) vom 27. bis 29. November 2009 in Port-of-Spain, Hauptstadt von Trinidad and Tobago, auf dem über den Antrag Ruandas beraten wird, herausstellen.

Generell bemerkenswert an dem CHRI-Bericht ist, daß er der gängigen Lesart des Ruanda-Genozids in vielerlei Hinsicht diametral entgegensteht. Ghai und Mathieson wollen die von den Hutu-Milizen begangenen Greueltaten nicht im mindesten relativieren, doch geht es ihnen um die Frage, ob Ruanda, respektive die RPF-Regierung, die Kriterien "Einhaltung von Menschenrechten und Demokratie" erfüllen oder nicht. Ein Unrecht wird nicht deshalb zum Recht, weil andere ein noch viel größeres Unrecht begangen haben. In der Zusammenfassung schreibt das Autorengespann: "Die Menschenrechtsinitiative des Commonwealth (CHRI) ist der Ansicht, daß überwältigende Beweise, die offenkundig von führenden Commonwealth-Staaten ignoriert werden, zeigen, daß die Regierung von Ruanda diesen Werten nicht ausreichend verpflichtet ist." [2]

Die Menschenrechte in Ruanda gäben internationalen Organisationen und Menschenrechtsgruppen laufend Anlaß zur Sorge. Die Bestimmungen aus der 2003 beschlossenen Verfassung hinsichtlich der "Genozid-Ideologie" und die Folgegesetze unterdrückten jeden Zweifel an der Zahl der 1994 getöteten Tutsi und verhinderten Diskussionen über Racheakte, die an Hutu begangen wurden. Die "Freiheit der Rede" werde unterdrückt, in der Zivilgesellschaft herrsche ein "Klima der Furcht". Zensur sei an der Tagesordnung, unabhängigen Medien und Zeitungen werde die Arbeit verboten, Journalisten seien der staatlichen Verfolgung ausgesetzt. Generell unterdrücke die Regierung unabhängige, zivilgesellschaftliche Organisationen. Außerdem bestimme die RPF nach wie vor, welche politischen Parteien zugelassen werden und welche nicht. Das Justizwesen sei "schwach", und es gebe "beunruhigende Fragen", warum die Justiz versagt habe, gegen Mitglieder der Ruandischen Patriotischen Armee (RPA) für ihre "Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen und nachgewiesenen Kriegsverbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DRC)" zu ermitteln und sie anzuklagen.

Die ruandische Regierung verfüge über eine hervorragende Public-Relation-Maschinerie. Ihre Führer seien gerissen (astute) und spielten wirkungsvoll mit dem Bewußtsein der Welt, insbesondere der westlichen Staaten, indem sie sich als Opfer des Genozids darstellten, aber zugleich die Tatsache hinter dem Berg hielten, daß durch ihre Streitkräfte Tausende Hutu ums Leben kamen. Die RPF ist nach Einschätzung des CHRI-Berichts für fast 500.000 getötete Personen verantwortlich und für viele Verstorbene mehr aufgrund von Vertreibung, Mangelernährung und Hunger.

Der Menschenrechtsbericht gelangt zu dem Schluß, daß die Regierungsführung und die Menschenrechte in Ruanda nicht den Standards des Commonwealth genügen. "Deshalb ist Ruanda für einen Beitritt nicht qualifiziert." Dennoch empfiehlt das Autorenduo, daß der Antrag Ruandas nicht rundheraus abgelehnt, sondern daß damit ähnlich verfahren werden sollte, wie es die Europäische Union bei neuen Mitgliedern macht. Es sollten genau die Punkte genannt werden, an denen Ruanda Nachholbedarf hat, und es sollte dabei unterstützt werden, die Probleme zu lösen.

Die ruandische Regierung und die (angeblich nicht gleichgeschalteten) ruandischen Medien bezichtigen Prof. Ghai, sich nur Quellen von Genozid-Leugnern, Revisionisten der ruandischen Geschichte, Verschwörungstheoretikern und anderen Personen mit extremistisch sektiererischen Ansichten bedient und diese nachgeplappert zu haben. Dieser Vorwurf sticht keineswegs. Erstens haben Ghai und Mathieson im Mai 2009 Ruanda besucht und eigene Recherchen durchgeführt. Zweitens führen sie Quellen von anerkannten Menschenrechtlern und Autoren wie Gérard Prunier, Alison Des Forges, Prof. René Lemarchand, Nik Gowing, Roméo Dallaire, Carla Del Ponte, um nur eine Auswahl zu nennen, an. Drittens beziehen sie sich auf auf Ermittlungen und Berichte der Vereinten Nationen, in denen Ruanda unter anderem als hauptverantwortlich für die Plünderung des Ostkongo beschuldigt wird.

Wenn also Ben Balthazar Rutsinga, Direktor für Europa, Amerika, Vereinte Nationen und Internationale Organisationen im ruandischen Ministerium für Außenangelegenheiten und Zusammenarbeit (MINAFFET) gegenüber der Zeitung "The New Times" erklärt, er haben den Bericht nicht vollständig gelesen, könne aber sagen, daß sich die Gruppe - gemeint ist die CHRI - mit Leuten oder Gruppen zusammengetan hat, die Ruanda ins schlechte Licht rücken [3], dann dürfte Rutsinga ein typischer Vertreter seiner Regierung sein. Statt sich inhaltlich mit den sehr konkreten Ausführungen des CHRI-Berichts zu befassen und die Vorwürfe gegebenenfalls zu entkräften, wird schlicht und ergreifend polemisiert. Was im übrigen einer der vielen Kritikpunkte an der Kagame-Regierung war: Sie polemisiert und macht Oppositionelle nieder - und das keinesfalls immer im übertragenen Sinn.

Man sollte erwarten, daß dieser Menschenrechtsbericht seine Wirkung entfaltet und Ruanda zunächst nicht in den Commonwealth aufgenommen wird. Allerdings verfügt die ruandische Regierung über einflußreiche Unterstützer. Womöglich setzt sich die Geschichtsverdrehung zum Ruanda-Genozid, der "ethnischen Haß" der Hutu auf die Tutsi zum Dreh- und Angelpunkt des Konflikt macht, fort.


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Anmerkungen:

[1] "Rwanda's Application for Membership of the Commonwealth. Report and Recommendations of the Commonwealth Human Rights Initiative", Preparde by Prof. Yash Ghai. With assistance from Lucy Mathieson.
http://allafrica.com/download/resource/main/main/id/00011959.pdf

[2] Alle Übersetzungen aus dem CHRI-Bericht durch Schattenblick.

[3] "Rwanda: Official Slams Rights Group Over Allegations on Commonwealth", The New Times (Kigali), 9. November 2009
http://allafrica.com/stories/200911090082.html

27. November 2009