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BERICHT/250: Lebens- oder Wirtschaftsrecht - haften oder nicht haften ... (1) (SB)


Täuschungsmanöver

Veranstaltung zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte am 27. September 2016 in Berlin



Die Genannten nebeneinander an kleinen Tischen sitzend - Foto: © 2016 by Schattenblick

Julia Duchrow, Ferdinand Muggenthaler und Bärbel Kofler (v.l.n.r.)
Foto: © 2016 by Schattenblick

Seit dem 24. Oktober tagt in Genf, ohne daß Medien und Öffentlichkeit viel Notiz davon genommen hätten, eine vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Arbeitsgruppe, betraut mit der Aufgabe, ein rechtsverbindliches internationales Abkommen vorzubereiten, das die menschenrechtlichen Pflichten transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen regeln soll. Diese fünftägige Tagung stellt nach einem ersten Treffen im vergangenen Jahr einen weiteren Zwischenschritt dar, um 2017 ein solches UN-Abkommen im Entwurf vorlegen zu können. Einige der diese bislang wenig bekannte Initiative unterstützenden Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft hatten sich am 27. September in Berlin eingefunden, um auf einer von mehreren Nichtregierungsorganisationen ausgerichteten Veranstaltung die Werbetrommel für dieses sogenannte "Treaty" (engl. für Abkommen) zu rühren. [1]

Der in Frageform gegossene Titel der Veranstaltung "Brauchen wir ein internationales Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte?" hatte vermuten lassen, daß die Frage, ob sich ein weiteres rechtliches Instrumentarium als nützlich erweisen könnte in der Auseinandersetzung zwischen global agierenden großen Unternehmen und den von ihrer sogenannten unternehmerischen Tätigkeit in aller Welt betroffenen Menschen, ergebnisoffen und kontrovers diskutiert werden würde. Schnell sollte sich jedoch herausstellen, daß die veranstaltenden Organisationen und ihre Repräsentanten, die Referentinnen und Referenten sowie die Diskussionsrunde ein solches Abkommen befürworteten und, wenn überhaupt, lediglich in Detailaspekten unterschiedliche Auffassungen vertraten.

Bei der Frage, ob "wir" ein solches Abkommen brauchen, hätte schon die Verwendung des Personalpronomens Anlaß für kritische Nachfragen bieten können. Wer ist "wir"? Deutet nicht die Verwendung dieses Wörtchens darauf hin, daß hier die Widersprüche und fundamentalen Interessenkonflikte verwässert werden sollen, die bei Termini wie Wirtschaft und Menschenrechte auszuleuchten wären, um überhaupt die Frage zu klären, was das eine Thema mit dem anderen zu tun haben könnte? An diesem Abend blieb Caroline Ntaopane von ActionAid Südafrika die einzige Referentin, die den Spreizschritt zwischen Menschenrechten und Wirtschaft nicht mitvollzog und sich in ihrem Vortrag darauf beschränkte zu schildern, wie große Unternehmen in ihrem Heimatland mit faktischer Rückendeckung der Regierung vorgehen.

In der an ihr Eingangsreferat anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Ferdinand Muggenthaler, dem Amerika-Referenten der Rosa-Luxemburg-Stiftung, nahmen mit Dr. Julia Duchrow, der Referatsleiterin Menschenrechte und Frieden bei Brot für die Welt, Dr. Bärbel Kofler, der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, und Dr. Johannes Merck, dem Direktor für Soziale Unternehmensverantwortung bei der Otto Group, drei Protagonisten des sogenannten UN-Treaty-Prozesses teil. Daß die veranstaltenden Organisationen - Brot für die Welt, Global Policy Forum, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, MISEREOR, FIAN International und das CorA-Netzwerk - an einem echten Streitgepräch wohl wenig Interesse hatten, ließ sich vermuten, weil niemand mit einer fundamental ablehnenden Haltung gegenüber einem solchen Treaty ins Podium eingeladen wurde.


F. Muggenthaler mit Mikro am Rednerpult - Foto: © 2016 by Schattenblick

Moderation im Engagement für ein neues Menschenrechtsabkommen
Foto: © 2016 by Schattenblick

Die SPD-Politikerin Bärbel Kofler ist seit 2004 Bundestagsabgeordnete und gehört seit 2007 dem Vorstand der Bundestagsfraktion ihrer Partei an. Sie ist Mitglied im Auswärtigen Ausschuß des Bundestages und fungiert seit diesem Jahr auch als Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe. In der Podiumsdiskussion zum Treaty-Prozeß stellte sie zunächst klar, daß sie keine Regierungssprecherin sei, ihre Aufgabe bestünde vielmehr darin, aus menschenrechtlicher Position ihre Punkte in das Regierungshandeln einzubringen.

Frau Kofler sprach zunächst ein Thema an, daß sie gerne konstruktiv diskutiert sehen möchte, nämlich die Frage, wie man Staatsunternehmen in Ländern wie Ecuador und Südafrika in den Prozeß der menschenrechtlichen Standards und Sorgfaltspflichten miteinbeziehen könne. Würden sich diese Staaten in der UN-Treaty-Arbeitsgruppe mit diesem Kritikpunkt konstruktiv auseinandersetzen, wäre die Chance, ein wirklich vernünftiges Abkommen zustandezubringen, größer. Inwiefern gerade dieser Aspekt für die Qualität eines solchen Abkommens entscheidend sein könnte, blieb allerdings offen. In einer von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Global Policy Forum, zwei mitveranstaltenden Organisationen, herausgegebenen Broschüre ist nachzulesen, daß deutsche transnational agierende Unternehmen denen aus anderen Ländern in nichts nachstünden, auch ihnen werde immer wieder die Beteiligung an Menschenrechtsvergehen vorgeworfen. [2]

Beispiele unternehmerischer Tätigkeiten, durch die Menschen zu Schaden, wenn nicht sogar ums Leben kommen, gibt es in Hülle und Fülle. Durch ein Feuer, das am 11. September 2012 in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karatschi ausbrach, starben, wie einem von Brot für die Welt mitherausgegebenen Dossier zu entnehmen ist, 255 Arbeiterinnen und Arbeiter, 55 Menschen wurden verletzt. Ein deutscher Textildiscounter, der damals die in dieser Fabrik produzierte Ware zu 70 Prozent abgenommen hatte, sah sich in keiner menschenrechtlichen Verantwortung. Zur Begründung führte er an, daß er die Arbeitssicherheit regelmäßig habe prüfen lassen. Die Fabrik sei erst kurz vor dem Brand von einem italienischen Unternehmen mit einem Siegel zertifiziert worden, das Sicherheitsstandards garantieren soll. Dennoch seien die Notausgänge blockiert und die Fenster vergittert gewesen. [3] All dies hätte auf der Veranstaltung zum Anlaß genommen werden können, die Idee, mit Sicherheitsstandards und Zertifizierungsverfahren einen wirksamen Schutz der Menschen zu erwirken, (selbst)kritisch zu hinterfragen. Doch davon konnte keine Rede sein.

Bärbel Kofler sprach sich dafür aus, daß alle Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten übernehmen müßten, indem sie die Lage analysieren und ggf. für Abhilfe sorgen. Diese Verpflichtungen auf Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern zu begrenzen, halte sie für falsch. In einer Kabinettsvorlage vom Mai dieses Jahres, so berichtete sie, sei noch "viel Luft nach oben". Es schmerze sie, daß da bezüglich einer verbindlichen Haftung nicht mehr erreicht werden konnte, denn gerade das sei doch der strittige Punkt und der Wunsch vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen. Bislang sei unklar, ob der Entwurf im Kabinett einstimmig beschlossen werden könne, bemühe sich doch Bundesfinanzministerium, alles herauszustreichen, was Verbindlichkeit bedeuten würde.


Unternehmenshaftung mit integriertem Entlastungsmodus...

Julia Duchrow, selbst Juristin, ist durch ihre Tätigkeit als Referatsleiterin Menschenrechte und Frieden bei Brot für die Welt in den UN-Treaty-Prozeß involviert. In ihrem Diskussionsbeitrag stellte sie zunächst klar, daß in den bisherigen Menschenrechtsnormen der Aspekt der unternehmerischen Verantwortung nicht eindeutig geregelt sei. Diese Regelungslücken beträfen vor allem Haftungsfragen. Doch es genüge nicht, nur die Unternehmen zu Vertragssubjekten zu erklären, weil auch die Durchsetzung, die über die Staaten laufen müsse, zu regeln sei. Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten müßten in einem solchen Abkommen klar benannt und ihre extraterritoriale Geltung festgelegt werden.

Dabei warb Frau Duchrow um Verständnis für die Lage der Unternehmen. Deren große Angst sei ja, plötzlich von Haftungswellen überfahren zu werden. Deshalb müsse geklärt werden, was den Unternehmen zurechenbar und zumutbar ist. Sie bräuchten klare Regeln, wie sie ihre Sorgfaltspflichten überprüfen und sicherstellen können, daß die Menschenrechte nicht verletzt werden. Wenn dann doch so etwas passiere, müsse das Unternehmen eben darlegen, dieses Verfahren ernsthaft geführt zu haben. Im Auftrag einiger der die Diskussion mitveranstaltenden Organisationen sei von Anwälten ein Gutachten erstellt worden zu der Frage, wie eine gesetzliche Regelung der Sorgfaltspflicht aussehen könne und wie diese zu überprüfen sei.

Demnach sollte ein Verfahren eingeführt werden, in dem ein Unternehmen zunächst prüft, ob es in einem Risikobereich tätig ist, wobei es entlang der Wertschöpfungskette verschiedene Risikostufen gäbe. Stellt ein Unternehmen fest, in einem Risikobereich tätig zu sein, könne es überlegen, wie es dieses Risiko minimiert, ob es beispielsweise mit den Zulieferern über Menschenrechte redet oder mit den Produzenten in einen Dialog tritt, wie die Waren menschenrechtskonform hergestellt werden können. In dem Verfahren könnten Unternehmen dann nachweisen, was sie unternommen haben, um die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen zu bannen. Dies sei eine gute Regelung, um die Unternehmen vor der von ihnen befürchteten Haftungswelle zu schützen.


J. Duchrow in Großaufnahme, lächelnd - Foto: © 2016 by Schattenblick

Wie lassen sich Haftungswellen gegen Unternehmen abwehren?
Foto: © 2016 by Schattenblick


... und zusätzlicher Handhabe gegen unliebsame Regierungen

Ein weiterer wichtiger Punkt sei, wie sich bei dem Verfahren in Ecuador gezeigt habe, daß es große Probleme bei der Vollstreckung gäbe. Selbst bei einer Haftung habe es bislang nur in sehr wenigen Fälle Klagemöglichkeiten bei Firmenmenschenrechtsverletzungen gegeben, die dann auch zum Erfolg führten, und selbst dann sei die Durchsetzung immer noch sehr schwierig. Aus diesen Gründen unterstütze sie, wie Julia Duchrow erklärte, den Vorschlag, die Verfahren bis hin zur Vollstreckung zu unterstützen. Den Staaten, die gegen Menschenrechtsvergehen durch Unternehmen vorgehen wollten, müßten wirksame Instrumente an die Hand gegeben werden, was ein weiterer wichtiger Aspekt für ein UN-Treaty wäre.

Bei der Arbeit für Brot für die Welt habe sie oft erlebt, daß Staaten schwach sind und von Unternehmen in ihrer Durchsetzungskraft eingeschränkt werden. Südafrika würde sie dafür nicht als Beispiel nennen, doch es gäbe andere Staaten, bei denen das der Fall sei. An dieser Stelle blieb offen, ob die Referentin dabei auch an die Bundesrepublik Deutschland gedacht hat. Die Bundesregierung scheint in Sachen menschenrechtlicher Unternehmensverantwortung durchaus ansprechbar und ambitioniert zu sein, gleichwohl sind die hier ansässigen Konzerne angesichts der umfangreichen gegen sie erhobenen Vorwürfe in nicht unerheblichem Maße von der Problematik betroffen.

Vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten war im Herbst 2012 eine Klage des US-Ölkonzerns Oxy gegen den Staat Ecuador verhandelt worden. Streitpunkt war die Entscheidung der Regierung in Quito, dem Konzern zuvor erteilte Bohrgenehmigungen zu entziehen, weil dieser die Lizenzen vertragswidrig weiterverkauft habe. Das Tribunal erkannte darin einen Verstoß gegen die "faire und gleiche Behandlung" ausländischer Firmen und sprach dem Konzern eine Entschädigung in Höhe von 1,77 Milliarden US-Dollar zu, was zum damaligen Zeitpunkt das teuerste Urteil eines solchen Schiedsgerichts war. [4]

Da angesichts derartige Entscheidungen die faktischen Möglichkeiten von Regierungen, ihrem Auftrag, die Interessen ihrer Gesellschaft nach ihrem Ermessen zu vertreten, kaum noch vorhanden sind, weil jeder die Gewinnerwartungen ausländischer Investoren möglicherweise einschränkende Schritt ruinöse Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte, haben etliche Staaten - unter ihnen Ecuador und Südafrika, aber auch Australien, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Indien und Venezuela - die Reißleine gezogen. Sie kündigten bestehende Investitionsschutzverträge auf bzw. gaben bekannt, keine weiteren mehr zu unterschreiben. Daß gerade aus den Reihen dieser Staaten die Initiatoren des UN-Treaty-Prozesses kommen, ist gewiß kein Zufall, erhoffen sie sich doch von einem solchen Abkommen eine für sie wirksame Handhabe gegen große multinationale Konzerne.


Geht der Schuß nach hinten los?

Tatsächlich allerdings könnte eine solche Vereinbarung zu einem gegenteiligen Effekt gerade für kleinere Staaten führen, sind doch institutionalisierte Vertragsverhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen keineswegs davor gefeit, von der globaldominierenden westlichen Staatengruppe instrumentalisiert zu werden. Julia Duchrow hatte auf der Berliner Veranstaltung unterstrichen, daß die Tatsache, daß der UN-Treaty-Prozeß von Staaten unterstützt werde, die im Menschenrechtsbereich "keine reine Weste" hätten, kein Grund sei für westliche Staaten, sich diesem Prozeß zu entziehen.

Dieser Argumentation scheint die Annahme zugrundezuliegen, daß die westlichen Staaten von Vorwürfen wegen Menschenrechtsverletzungen nicht betroffen wären, weil diese nur gegen die in ihren Ländern ansässigen Unternehmen erhoben werden. Wie substanziell die damit vorgenommene Trennung zwischen Staat und Privatwirtschaft tatsächlich sein kann in einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland, der seine globalpolitischen Hegemoniebestrebungen auf eine aggressive Exportpolitik, gepaart mit systematischen Lohn- und Sozialkürzungen im Innern, stützt, wäre eine Frage, über die sich trefflich hätte diskutieren lassen.

Eine tiefgreifendere kritische Auseinandersetzung mit dem an diesem Abend einer interessierten Öffentlichkeit vorgestellten UN-Treaty-Prozeß fand jedoch nicht statt. Nach wie vor kann nicht ausgeschlossen werden, daß Unternehmen durch ein ihnen in einem solchen Abkommen eröffneten Verfahren die (angebliche) Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachweisen können mit der Folge, bei Menschenrechtsvergehen von Haftungsansprüchen freigehalten zu werden. Ebensowenig kann außer acht gelassen werden, daß sich ein solches Vertragswerk als ein Instrumentarium erweisen könnte in der Hand von Staaten und Staatengruppen, die die Macht- und Gewaltfrage für sich zu entscheiden in der Lage sind und deshalb auch eine solche Menschenrechtsrhetorik gegen ihnen unliebsame Staaten in einer für diese ruinösen Weise in Stellung bringen könnten.

(Fortsetzung folgt)


Fußnoten:

[1] Siehe die ersten beiden Berichte zu dieser Veranstaltung im Schattenblick unter www.schattenblick.de → INFOPOOL → POLITIK → REPORT:
BERICHT/245: Lebens- oder Wirtschaftsrecht - ein Abwasch und los ... (1) (SB)
BERICHT/246: Lebens- oder Wirtschaftsrecht - ein Abwasch und los ... (2) (SB)

[2] Auf dem Weg zu globalen Unternehmensregeln. Der "Treaty-Prozess" bei den Vereinten Nationen über ein internationales Menschenrechtsabkommen zu Transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen (Broschüre). Autoren: Jens Martens und Karolin Seitz, Herausgeber: Global Policy Forum, Rosa-Luxemburg-Stiftung - New York Office. Berlin/Bonn/New York, Mai 2016, S. 7

[3] "Organisierte Verantwortungslosigkeit. Unternehmen haben bei Menschenrechtsverletzungen im Ausland wenig zu befürchten" von Simon Rau, veröffentlicht in dem Dossier: "Wirtschaft und Menschenrechte. Unternehmen verbindlich in die Pflicht nehmen", herausgegeben von Brot für die Welt und Germanwatch in Zusammenarbeit mit der Redaktion Welt-Sichten (Beilage zur Ausgabe 4-2016 von Welt-Sichten), S. 15

[4] http://www.zeit.de/2014/10/investitionsschutz-schiedsgericht-icsid-schattenjustiz/komplettansicht


Weitere Beiträge zur Veranstaltung "Wirtschaft und Menschenrechte" im Schattenblick unter
www.schattenblick.de → INFOPOOL → POLITIK → REPORT:

BERICHT/245: Lebens- oder Wirtschaftsrecht - ein Abwasch und los ... (1) (SB)
BERICHT/246: Lebens- oder Wirtschaftsrecht - ein Abwasch und los ... (2) (SB)
INTERVIEW/324: Lebens- oder Wirtschaftsrecht - Regulation unvermeidlich    ... Jens Martens im Gespräch (SB)

28. Oktober 2016


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