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ARBEIT/369: Erwerbschancen für hilfebedürftige Alleinerziehende verbessern (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 3. April 2009

Erwerbschancen für hilfebedürftige Alleinerziehende verbessern

BMAS startet 60-Millionen-Euro-Programm zur Förderung "Guter Arbeit für Alleinerziehende"


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startet heute den Ideenwettbewerb "Gute Arbeit für Alleinerziehende". Ziel dieses Ideenwettbewerbes ist die Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten, die zu einer verbesserten Arbeitsmarktintegration hilfebedürftiger Alleinerziehender führen und deren Erwerbs- und Verdienstchancen erhöhen.

Fast ein Fünftel aller Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Deutschland sind Ein-Eltern-Familien. Von diesen beziehen rund 42 % Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In der großen Mehrzahl sind dies Mütter, die leistungsfähig und -bereit sind. Dennoch ist es besonders für Alleinerziehende schwer, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden.

Die Ausschreibung für den Ideenwettbewerb erfolgt auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen des BMAS für die Förderperiode 2007 - 2013. Gesucht werden Projekte von Grundsicherungsstellen oder Projekte unter Beteiligung von Grundsicherungsstellen, die zur Aktivierung, Integration in Erwerbstätigkeit oder sozialen und beschäftigungsbezogenen Stabilisierung von Alleinerziehenden beitragen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zu Beginn des Projektes Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Außerdem müssen die Projekte den Transfer geeigneter Handlungskonzepte bewirken, so dass diese auch von anderen Regionen aufgegriffen werden können.

Für den Ideenwettbewerb stehen insgesamt bis zu 60 Millionen Euro aus ESF- und Bundesmitteln zur Verfügung. Damit sollen mindestens 60 Projekte auf lokaler und regionaler Ebene gefördert werden.

Für den Wettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren in Form eines Interessenbekundungs- und Antragsverfahrens vorgesehen. Interessenbekundungen können bis zum 8. Mai 2009 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abt. VI/ Regiestelle "Gute Arbeit für Alleinerziehende", 11017 Berlin eingereicht werden.

Über die Förderfähigkeit von Projekten und das Antragsverfahren berät eine ESF-Regiestelle. Die Kontaktdaten sowie Informationen zur Richtlinie und zum Ideenwettbewerb sind unter www.esf.de abrufbar.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 24 vom 3. April 2009
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Postanschrift: 11017 Berlin
Telefon: 030/18 527-2835 / 2188; Fax: 030/18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de
Internet: www.bmas.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2009