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ARMUT/264: Armutsrisiko Frausein (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 1. Oktober 2018

Armutsrisiko Frausein

Armut hat oft ein weibliches Gesicht


Berlin/Dortmund/Freiburg, 01.10.2018. Das Armutsrisiko von Frauen liegt weiterhin deutlich über dem der Männer - darauf machten anlässlich einer gemeinsamen Tagung in Berlin der Deutsche Caritasverband (DCV), der Katholische Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit (IN VIA) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) aufmerksam. "Armut hat oft ein weibliches Gesicht", so das Fazit der Verbände. "Armut beginnt für Frauen sehr häufig dann, wenn familiäre Konstellationen die eigene Berufsbiografie behindern, oder die Entlohnung so niedrig ist, dass sie auch bei Alleinstehenden für eine eigenständige Existenzsicherung nicht ausreicht.

Frauen tragen weiterhin den deutlich höheren Anteil an Sorge- und Pflegeaufgaben. Elternzeiten und die Pflege von Angehörigen führen dazu, dass Frauen gar nicht, nur in Teilzeit oder in Minijobs erwerbstätig sind. Eine eigenständige wirtschaftliche Existenz und eine auskömmliche Rente können sie damit nicht erwirtschaften. Bei Krankheit und Tod des Partners sowie nach Trennungen führt dies für sie oft in finanzielle Not.

"Der berufliche Wiedereinstieg von Frauen ist immer noch durch tradierte Rollenbilder in Betrieben und in Familien erschwert. Es braucht gezielte Unterstützungsmodelle. Dazu gehört für uns, dass vollzeitnahe oder Vollzeiterwerbstätigkeit für Mütter und die Übernahme von Leitungsaufgaben auch in Teilzeit aktiv gefördert werden", fordert Renate Jachmann-Willmer, Bundesgeschäftsführerin des SkF. Zudem müsse die Bezahlung in den Sorge- und Pflegeberufen, in denen zumeist Frauen tätig sind, deutlich angehoben werden.

Die Armutsgefährdung nach Trennung und Scheidung ist deutlich erhöht. In Familien, in denen die Sorge für die Kinder bei einem Elternteil alleine liegt, reicht - wie in anderen Einverdienerhaushalten - das Einkommen häufig nicht zur Existenzsicherung. Besonders Frauen sind stark betroffen, da die Kinder meist bei ihnen leben. Es ist für sie schwierig, eine existenzsichernde Arbeit zu finden, weil zeitlich flexible Kinderbetreuungsplätze sowie kreative Zeitmodelle bei potenziellen Arbeitgebern fehlen. "Neben einer verlässlichen Kinderbetreuung ist eine angemessene Arbeitsteilung der Sorge- und Erziehungsarbeit zwischen den Eltern eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zur Erwerbsarbeit. Fehlanreize bei der Familienbesteuerung und der Familienförderung sowie die sogenannten Minijobs, die das Partnerschaftsmodell der Zuverdienstehe begünstigen, sind zu beheben", erklärt IN VIA-Generalsekretärin Marion Paar.

"Wir brauchen eine Abschaffung der Steuerklasse V, eine Reform des Ehegüterrechts zur Errungenschaftsgemeinschaft", unterstreicht Eva M. Welskop-Deffaa, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des DCV. "Zeiten der Kindererziehung und der Sorge für Angehörige sind bei der Rente stärker zu berücksichtigen. Vorschläge zur Einführung eines permanenten Versorgungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung, die seit Jahren diskutiert werden, müssen von der Rentenkommission der Bundesregierung endlich aufgegriffen werden."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Oktober 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2018

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