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GEWERKSCHAFT/173: 125 Jahre Rentenversicherung - ver.di für Weiterentwicklung des Rentenrechts (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 1. Dezember 2014

125 Jahre Rentenversicherung: ver.di für Weiterentwicklung des Rentenrechts - sozialpartnerschaftliche Verantwortung als Seismograph neuer Herausforderungen



Berlin, 01.12.2014 - Anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der deutschen Rentenversicherung unterstreicht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Bedeutung der solidarischen Alterssicherung und die wichtige Rolle der Selbstverwaltung. Gleichzeitig setzt sie sich für eine Weiterentwicklung des Rentenrechts ein. "Die stabilisierende Bedeutung und identitätsstiftende Funktion, die die gelebte Sozialpartnerschaft seit 125 Jahren im Modell der deutschen Sozialversicherung hat, wird zu oft übersehen", stellt ver.di-Bundesvorstand Eva M. Welskop-Deffaa fest. Der Sozialstaat sei stark geworden durch die Mitverantwortung von Beschäftigten und Arbeitgebern in Vorständen, in Vertreterversammlungen und Widerspruchsausschüssen der Rentenversicherung. Ohne sie hätte die Rentenversicherung den Stürmen der Zeit nicht in gleicher Weise trotzen können. Künftig müsse es gelten, das Rentenrecht stärker den veränderten Erwerbsbiografien anzupassen, betont Welskop-Deffaa.

Die Gewerkschaften als Seismographen für neue Alterssicherungsrisiken registrierten zunehmend Phasen der (Solo)-Selbstständigkeit im Lebenslauf, die sich mit Phasen abhängiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit abwechselten. "Die Altersvorsorge und das Rentenrecht stellen viele Solo-Selbstständige vor große Probleme." Insbesondere, weil "gebrochene" Berufsbiografien - also wechselnde Phasen von abhängiger Beschäftigung, Selbstständigkeit, Familienphase, Arbeitslosigkeit - für sehr viele Menschen längst normal seien, so Welskop-Deffaa. Hier aber fehle im Rentensystem die Beweglichkeit, da es von der unrealistischen Annahme ausgehe, dass Menschen ihr Leben lang im selben Beschäftigungsstatus bleiben. Viele Selbstständige verfügten zudem über ein zu geringes Einkommen, um ohne Hilfe - wie etwa eine Auftraggeberbeteiligung an den Kosten der Absicherung - gegen Altersarmut vorzubeugen.

"Die Weiterentwicklung des Rentenrechts muss diesen veränderten Erwerbsbiographien Rechnung tragen. Der Wechsel zur Umlagefinanzierung war der große Reformschritt der Rentenversicherung nach dem 2. Weltkrieg, die Integration der Bürger und Bürgerinnen der ehemaligen DDR in das System der Rentenversicherung war die große Leistung der Sozialversicherung vor 25 Jahren. Die solidarische Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Soloselbstständige steht uns als nächster Reformschritt bevor", sagt Welskop-Deffaa, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Zentrale Forderungen von ver.di seien darüber hinaus die Armutsfestigkeit der Rentenversicherung, die Lebensstandardsicherung und eine ausreichende Absicherung auch für jene, die nicht bis zum 67. Geburtstag im Erwerbsleben durchhalten können und daher die Abschaffung der Rente mit 67.

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Quelle:
Presseinformation vom 1.12.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014