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GEWERKSCHAFT/220: Betreuungsgeld für bessere Bedingungen in Kindertageseinrichtungen einsetzen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 7. September 2015

Aufwertung Sozial- und Erziehungsdienst: Betreuungsgeld für bessere Bedingungen in Kindertageseinrichtungen einsetzen


Berlin, 07.09.2015 - "Der Bund muss endlich - wie zugesagt - für die notwendige finanzielle Entlastung der Kommunen sorgen", sagte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Die 900 Millionen Euro Betreuungsgeld, das für verfassungswidrig erklärt worden war, dürften nicht im allgemeinen Haushalt von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verschwinden. "Es ist richtig und sinnvoll, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig das freigewordene Betreuungsgeld für Verbesserungen der Kindertageseinrichtungen verwenden will", betonte Bsirske.

"Wer eine gute und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung erwartet, muss die Bedingungen in den Kindertageseinrichtungen verbessern. Dazu gehört auch die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe, die Union und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung noch zum erklärten Ziel ihrer Politik erhoben haben. Nachdem der Betriebskostenzuschuss des Bundes für die kommunalen Kitas in den vergangenen 15 Jahren nicht mehr angehoben worden ist, bietet die Verfassungsgerichtsentscheidung zum Betreuungsgeld jetzt die Chance, den Worten Taten folgen zu lassen", sagte Bsirske.

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Quelle:
Presseinformation vom 07.09.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2015

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