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KIND/024: Koalition muß zeigen, ob sie ihr Bekenntnis zu Kinderrechten ernst meint (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - Köln/Berlin, 26.10.2009

UNICEF zum Koalitionsvertrag

Koalition muss zeigen, ob sie ihr Bekenntnis zu Kinderrechten ernst meint


UNICEF begrüßt die Aussagen der schwarz-gelben Koalition zur Stärkung der Kinderrechte. "Die neue Bundesregierung muss sich jetzt daran messen lassen, ob sie ihr Bekenntnis zur Schaffung kindgerechter Lebensverhältnisse konkret umsetzt. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre ein starkes Signal", sagte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland.

UNICEF ruft gleichzeitig dazu auf, den Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland endlich umfassend anzugehen. "Steuererleichterungen und die Erhöhung des Kindergeldes freuen viele Familien. Sie können aber das Problem der Kinderarmut nicht lösen", erklärte Regine Stachelhaus. "Um die wachsende Kluft zwischen Kindern in Deutschland zu schließen, müssen Förder- und Bildungsangebote für Kinder aus benachteiligten Familien zielgerichtet ausgebaut und qualitativ weiter entwickelt werden."

UNICEF appelliert auch an die neue Bundesregierung, ihre Verantwortung für die weltweite Überwindung von Armut und Unterentwicklung gerecht zu werden. Gerade angesichts der Finanzkrise muss Deutschland sein Versprechen, die Entwicklungshilfe zu erhöhen, einlösen.


Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurücknehmen

CDU, CSU und FDP sprechen sich in ihrem Koalitionsvertrag außerdem dafür aus, die Vorbehaltserklärung Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, die es erlaubt, deutsche und ausländische Kinder bei der Umsetzung ihrer Rechte unterschiedlich zu behandeln. UNICEF begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Die Vorbehalte hatten in der Praxis dazu geführt, dass Flüchtlingskinder in Deutschland nicht gleich behandelt werden und zum Beispiel nur eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung bekommen. Jugendliche ab 16 Jahren werden auch im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt - ein klarer Verstoß gegen den Geist der UN-Kinderrechtskonvention. Bisher hatten die Bundesländer ihre Zustimmung zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung verweigert.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt es: "Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen." 20 Jahre nach Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist es nach Ansicht von UNICEF Zeit, die Kinderrechte auch im deutschen Grundgesetz zu verankern. Da die Oppositionsparteien im Bundestag eine Grundgesetzreform ebenfalls unterstützen, ist der Zeitpunkt dafür jetzt besonders günstig.

UNICEF hat gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk im September 2007 die Kampagne "Kinderrechte ins Grundgesetz!" gestartet. Abgeordnete aller Fraktionen des Bundestages und mehr als 200 Organisationen haben sich bereits für dieses Anliegen ausgesprochen.


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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 26. Oktober 2009
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2009