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LEISTUNGEN/579: Kinderzuschlag auf bis zu 160 Euro erhöht (BA)


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 1. Juli 2016

Kinderzuschlag auf bis zu 160 Euro erhöht

Mehr Geld für einkommensschwache Familien


Gute Nachrichten für alle Elternpaare und Alleinerziehende, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben: Ab dem 1. Juli 2016 wird der Kinderzuschlag um monatlich bis zu 20 Euro auf 160 Euro erhöht.

Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende auf Antrag pro Kind erhalten, wenn dieses Kind unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist, in ihrem Haushalt lebt, sie für dieses Kind Kindergeld beziehen und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Neben dem Kinderzuschlag ist vor kurzem auch das Wohngeld erhöht worden. Für Familien, die ein geringes Einkommen haben, kann dies eine Veränderung bedeuten: durch die höheren Leistungen bei Wohngeld und Kinderzuschlag kann es sein, dass sie künftig keine Leistungen vom Jobcenter mehr benötigen. Ob dies der Fall ist, kann am besten in einem Beratungsgespräch mit der Familienkasse vor Ort geklärt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter:
www.familienkasse.de bzw. www.kinderzuschlag.de

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Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 30 vom 01.07.2016
Bundesagentur für Arbeit, Presseteam
Regensburger Strasse 104, 90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-2218, Fax: 0911/179-1487
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2016

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