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ORGANISATION/186: Ausländerrechtlicher Vorbehalt schränkt Kinderrechtskonvention ein (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 19. November 2009

Caritas zu 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Ausländerrechtlicher Vorbehalt schränkt Kinderrechtskonvention ein

Caritas fordert gleiche Rechte für alle Kinder in Deutschland


Berlin, 19. November 2009. Nicht alle Kinder haben in Deutschland die gleichen Rechte. Darauf weist der Deutsche Caritasverband (DCV) erneut aus Anlass des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November hin.

Vor 20 Jahren wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet. In Deutschland ist es seit 1992 in Kraft, allerdings mit Einschränkungen: Die Ratifizierung der Konvention wurde von der Bundesregierung unter einen ausländerrechtlichen Vorbehalt gestellt. Dieser schränkt den Schutzgedanken der Konvention stark ein, in dem das Ausländerrecht Vorrang vor der UN-Kinderrechtskonvention erhält.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention ist Deutschland verpflichtet, jungen Menschen bis zum 18. Lebensjahr Schutz, Fürsorge, Beteiligung und Förderung zu gewährleisten.

Aufgrund des ausländerrechtlichen Vorbehalts gilt dies aber nicht für ausländische Kinder und Jugendliche. Gerade schutzbedürftige Gruppen wie Minderjährige im Asylverfahren, mit einer Duldung oder solche, die ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sind davon betroffen. Dies geschieht, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention gerade Flüchtlingskindern besondere Schutzrechte zusichert.

Der Vorbehalt erlaubt es, den betroffenen Kinder und Jugendlichen nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Freizeitangeboten, Kultur und sozialer Sicherung zu gewähren. Zudem werden sie in allen ausländer- und asylrechtlichen Verfahren bereits mit 16 Jahren wie Erwachsene behandelt. Es ist in Deutschland sogar möglich, unter 18-jährige in Abschiebehaft zu nehmen.

Im Koalitionsvertrag der Regierung wird ausdrücklich der Wille erklärt, die Vorbehaltsregelung zurückzunehmen. Der Deutsche Caritasverband nimmt den 20. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention zum Anlass, die Bundesregierung in dieser Absicht zu bestärken und fordert eine zügige Umsetzung. Nur so kann Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland gewährleistet werden.


Kontakt:
Roland Fehrenbacher
Referatsleiter Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: roland.fehrenbacher@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. November 2009
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2009