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ORGANISATION/321: Asylbewerberleistungsgesetz - Gesetz ist nicht akzeptabel (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 28. November 2014

Asylbewerberleistungsgesetz

Gesetz ist nicht akzeptabel



Berlin, 28. November 2014. "Die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz sind in der jetzigen Form abzulehnen", macht Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Entscheidung im Bundesrat deutlich. "Dieses Gesetz wird auch nach dieser Änderung weiterhin Menschen diskriminieren. Die Situation für die Betroffenen wird nicht in dem vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Umfang verbessert", kritisiert Neher.

"Wenn der Gesetzgeber nicht bereit ist, das Asylbewerberleistungsgesetz endgültig abzuschaffen, dann müssen zumindest die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Existenz sichergestellt sein, wie sie das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber vor mehr als zwei Jahren aufgegeben hat", fordert Neher. Dazu gehört aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes zwingend eine umfassende Gesundheitsversorgung. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst auch das physische Existenzminimum, für das die umfassende Versorgung bei Krankheit essentiell ist. Der beste Weg hierzu wäre, Asylbewerber in die gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. November 2014
Deutscher Caritasverband e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014