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RENTE/660: Das Bundeskabinett hat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 zugestimmt (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Pressemitteilung vom 20. April 2016

Das Bundeskabinett hat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 zugestimmt


Kräftigste Rentensteigerung seit über zwei Jahrzehnten: plus 4,25 Prozent im Westen, plus 5,95 Prozent im Osten.

Damit wird die im März errechnete Anpassung der Renten im Westen um 4,25 Prozent und um 5,95 Prozent in den neuen Ländern formell bestätigt. Der Verordnung muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Inkrafttreten soll sie zum 1. Juli, die höheren Renten werden damit erstmals im Juli ausgezahlt.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:

"Die diesjährige Rentenanpassung ist das stärkste Plus seit 23 Jahren. Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt, das Wachstum der Wirtschaft und die steigenden Löhne - nicht zuletzt durch den Mindestlohn - kommen damit unmittelbar auch den Rentnerinnen und Rentnern zu Gute. Das ist gerecht. Die umlagefinanzierte Rente bewährt sich. Sie ist und bleibt die zentrale Säule unseres Alterssicherungssystems. Das ist eine gute Nachricht, gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Die Erhöhung hat keine Auswirkung auf den Beitragssatz zur Rentenversicherung, dieser bleibt in den kommenden Jahren stabil bei 18,7 Prozent."


Einzelheiten:

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 Prozent in den alten Ländern und 5,48 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Dabei kommt auch ein statistischer Sondereffekt aufgrund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) aus dem Jahr 2014 zum Tragen, der die anpassungsrelevante Lohnentwicklung bei der diesjährigen Rentenanpassung um rund einen Prozentpunkt steigert. Damit wird der statistische Effekt, der die letztjährige Rentenanpassung gedämpft hatte, wieder ausgeglichen.

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch + 0,18 Prozentpunkten steigernd auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2015 (18,7 Prozent) gegenüber dem Jahr 2014 (18,9 Prozent) um 0,2 Prozentpunkte gesunken ist und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr rechnerisch mit 0,26 Prozentpunkten anpassungssteigernd.

Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 29,21 Euro auf 30,45 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 27,05 Euro auf 28,66 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,25 Prozent in den alten Ländern und von 5,95 Prozent in den neuen Ländern. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 94,1 Prozent seines Westwerts (bisher 92,6 Prozent).


Weitere Informationen:
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2016:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Rente/rentenbestimmungsverordnung-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. April 2016
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Öffentlichkeitsarbeit und Internet
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
Postanschrift: 11017 Berlin
Telefax: 030 18 527 2236
E-Mail-Adresse: info[at]bmas.bund.de
Internet: http://www.bmas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2016

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