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RENTE/670: Flexirente (AWO)


AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. - Pressemitteilung vom 15. August 2016

Flexirente


Zu den Überlegungen um flexible Übergänge in die Rente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der heutigen "Anhörung zur Formulierungshilfe für ein Flexirentengesetz" im Deutschen Bundestag:

"Die Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente müssen verbessert werden. Das hat auch das Bundesarbeitsministerium erkannt und nun eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen der AWO zurück. Das Ziel des Entwurfs, bessere Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente zu schaffen, ist wichtig, sonst werden viele Versicherte allein schon wegen der Rente ab 67 auf der Strecke bleiben.

Doch die geplanten Regelungen der Kombination von Teilzeit und Frührente wird keineswegs leichter, sondern eher noch komplizierter geregelt. Wenn Versicherte die Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen schon heute kaum nachvollziehen können, dann wird dies künftig erst recht nicht möglich sein. So zum Beispiel wird die Umstellung von einer monatlichen auf eine jährliche Betrachtungsweise bei den Hinzuverdienstgrenzen dazu führen, dass zukünftig viele erwerbstätige Rentner einmal im Jahr mit einer saftigen Rückzahlungsaufforderung vom Finanzamt rechnen müssen.

Die Vorschläge zum Hinzuverdienst müssen grundlegend überarbeitet werden, möchte man eine Verunsicherung bei den Rentnerinnen und Rentnern vermeiden. Hinzu kommt, dass das eigentliche Problem ungelöst bleibt: Für viele Versicherte mit niedrigem Einkommen lohnt sich ein Teilrentenmodell wegen der hohen Abschläge nicht, doch gerade die sind häufig auf einen Zuverdienst angewiesen. Alles in allem müssen aus Sicht der AWO noch einige Nachbesserungen erfolgen."

Die AWO hat folgende Stellungnahme entwickelt, die sie dem BMAS vorgelegt hat.

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AWO Stellungnahme zum Flexirentengesetz

Der AWO Bundesverband hat am 10. August 2016 eine Stellungnahme zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Juli 2016 für einen Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung der Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) abgegeben.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe "Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand" vom 10. November 2015 umgesetzt. Zu den wichtigsten Neuerungen der Formulierungshilfe zählen u. a. die Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts, die Neuregelung der Rentenversicherungspflicht für Vollrentner und die Aktivierung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung, die Einführung einer Möglichkeit zur Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen, ergänzende Inhalte der Rentenauskunft sowie neue Regelungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation, um die Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe zu stärken und die befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Insgesamt begrüßte die AWO das mit der Formulierungshilfe verfolgte Ziel, einen verbesserten rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu schaffen. Gleichzeitig wies sie jedoch darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf dieses Ziel nur teilweise erreicht, denn es wird zahlreiche Beschäftigte geben, die aufgrund der hohen körperlichen und seelischen Belastung in ihren Berufsfeldern nicht bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten können und von den Neuregelungen auch nur sehr eingeschränkt profitieren können. Für diese Personengruppe muss über weitere Flexibilisierungen des Renteneintritts und neue Modelle der Altersteilzeit sowie des Teilrentenbezugs zu Gunsten älterer Beschäftigter nachgedacht werden. Die Flexibilisierung des Instruments der Teilrenten und die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen wurden von der AWO kritisch gesehen, weil die Neukonzeption der Hinzuverdienstregelung kompliziert und bürokratisch ist und sich nicht alle Versicherten lebenslange gravierende Abschläge der Altersrente leisten können. Die Bestrebungen zum Ausbau und zur Stärkung von Teilhabe und Rehabilitation wurden indes begrüßt, ebenso wie die verbesserte und frühere Information der Versicherten darüber, wie sie zusätzliche Beiträge zum Ausgleich von Abschlägen entrichten können. Ebenso begrüßte die AWO die geplanten Änderungen bei der Rentenversicherungspflicht von Vollrentnern. Die vorgeschlagene befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die wegen Erreichens der Regelaltersgrenze in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, lehnte die AWO hingegen ab. Sie bedauerte zudem, dass der Entwurf keine Lösungen für das Problem der zwangsweisen Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehenden bietet.

Bei der Anhörung zum Entwurf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 15. August wird die AWO ebenfalls vertreten sein. Die Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Flexirentengesetz sowie die Stellungnahme des AWO Bundesverbandes finden Sie unten stehend.


Formulierungshilfe Gesetz | 15.08.2016 | 440 KB
http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/16-07-18_Entwurf_Flexigesetz__Beteiligung_.pdf

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes | 15.08.2016 | 113 K
http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/FlexiG_Formulierungshilfe-201607_final.pdf

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Quelle:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Heinrich-Albertz-Haus
Blücherstr. 62/63, 10961 Berlin
Telefon: 030 / 26309-0
E-Mail: info(at)awo.or
Internet: https://www.awo.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2016

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