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MELDUNG/003: Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - Köln, 09.02.2010

UNICEF Deutschland zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Wohlbefinden der Kinder muss Maßstab sein
Urteil ist richtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut


Als wichtigen Schritt für eine kindergerechte Gesellschaft begrüßt UNICEF das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen für Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind.

"Das Urteil weist den richtigen Weg für einen wirksameren Kampf gegen Kinderarmut", sagte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland. "Der Armutsdruck ist vor allem für Kinder von Alleinerziehenden dramatisch. Sie brauchen bedarfsgerechte Unterstützung. Höhere Regelsätze allein reichen jedoch nicht aus. Es geht nicht nur darum, wie oft ein Kind neue Schuhe hat, sondern welchen Platz und welche Chancen ein Kind in der Gesellschaft hat. Die Politik muss jetzt endlich eine umfassende Strategie entwickeln, um zu vermeiden, dass Kinder oftmals schon sehr früh abgehängt und aus unserer Gesellschaft dauerhaft ausgegrenzt werden."

In dem im Januar veröffentlichten Bericht "Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010" hatte UNICEF den dringenden Handlungsbedarf in Deutschland hinsichtlich der Situation allein erziehender Mütter und ihrer Kinder aufgezeigt. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

Ein Besorgnis erregendes Ergebnis der UNICEF-Studie war auch, dass Jugendliche hierzulande ihre beruflichen Perspektiven düsterer sehen als ihre Altersgenossen in allen anderen Industrienationen. Sie berichten häufiger als junge Menschen in anderen Ländern davon, sich allein gelassen und als Außenseiter zu fühlen.

UNICEF appelliert an Bundesregierung, Länder und Kommunen, das Wohlbefinden und die Rechte der Kinder zum Maßstab ihrer politischen Entscheidungen zu machen. Politik, Medien und Forschung dürfen Kinder nicht ausschließlich aus der Perspektive ihrer Leistungsfähigkeit beurteilen. Ihr Selbstvertrauen und ihre Rechte müssen grundlegend gestärkt werden. UNICEF fordert erneut, Kinderrechte im deutschen Grundgesetz zu verankern, damit die Rechte der Kinder Vorrang haben.


Die UNICEF-Studie "Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010" finden Sie unter
www.unicef.de/deutschland2010


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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 9. Februar 2010
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2010