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MELDUNG/068: 30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 2. September 2011

30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention:
Staat muss für tatsächliche Gleichstellung der Frauen sorgen


Berlin - Am 3. September vor 30 Jahren ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in Kraft getreten. Aus diesem Anlass erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die UN-Frauenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Sie verpflichtet die Staaten, Frauen in allen Lebensbereichen gleiche Freiheit und Selbstbestimmung zuzusichern. Als erster rechtsverbindlicher Text erfasst die Konvention auch ausdrücklich Diskriminierung im privaten Bereich und benennt diskriminierende Strukturen, beispielsweise im Berufsleben, und starre Rollenbilder als Hindernisse, die zu überwinden sind."

Weltweit habe CEDAW in den vergangenen 30 Jahren wesentlich zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beigetragen, so Rudolf weiter. Häusliche Gewalt gegen Frauen werde dank der Konvention nicht länger als innerfamiliäre Angelegenheit angesehen, in die der Staat sich nicht einzumischen habe. Doch bestehe auch in Deutschland noch Handlungsbedarf, etwa beim Ehegatten-Splitting im Steuerrecht, im Rentenrecht und im Scheidungsfolgerecht. Weitere Bereiche, die dringend angegangen werden müssten, seien die Diskriminierung von Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt, die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern und die geringe Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen von Wirtschaft und Politik.

Rudolf betonte, dass die Verwirklichung tatsächlicher Gleichheit keine "Frauenangelegenheit" sei, sondern die Pflicht aller Staatsorgane. "Mit den letzten Empfehlungen des zuständigen UN-Gremiums, des CEDAW-Ausschusses, aus 2009 müssen sich die Ausschüsse von Bundestag und Länderparlamenten ebenso wie alle Ministerien befassen. Dabei darf die Verwirklichung gleicher Rechte von Frauen und Männern auch nicht unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden."

Die UN-Frauenrechtskonvention gilt heute in 187 Staaten weltweit. Sie ist damit nach der Kinderrechtskonvention der Menschenrechtsvertrag, der von den meisten Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde.

Weitere Informationen zu CEDAW:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=699b9ff886c96483d598


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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. September 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
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www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2011