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MELDUNG/220: Schutzstandards für Frauen und Kinder in Flüchtlingseinrichtungen einführen (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - Köln, 14.12.2016

Großes Interesse an Einführung von Schutzstandards für Frauen und Kinder in Flüchtlingseinrichtungen


Auch ein Jahr nach dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise sind die Lebensumstände von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingseinrichtungen weiterhin schwierig. Vor diesem Hintergrund stellten heute im Rahmen einer Konferenz das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF "Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften" vor. Gemeinsam mit Fachleuten wurde in Berlin darüber beraten, wie diese Standards bundesweit Anwendung finden können.

Zum Auftakt der Konferenz sagte Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin: "Menschen, die vor Krieg, vor Bomben und Terror nach Deutschland geflüchtet sind, möchten in Sicherheit leben. Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder, Jugendliche und Frauen vor Übergriffen in Flüchtlingseinrichtungen sicher sind. Die vorliegenden Mindeststandards bieten eine erste bundesweit einheitliche Grundlage, um den Schutz vor Gewalt sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Darüber hinaus erarbeiten wir aktuell eine bundesgesetzliche Regelung, damit der Schutz dieser besonders verletzlichen Personengruppe tatsächlich überall verbindlich wird."

Die heutige Veranstaltung bildet den Abschluss einer Reihe von Regionalkonferenzen, die in sechs weiteren Städten stattfanden und von "Willkommen bei Freunden - Bündnisse für junge Flüchtlinge" organisiert wurden. Die Resonanz der insgesamt fast 600 Teilnehmer - darunter Vertreter von Ländern, Kommunen, Landkreisen und Wohlfahrtsverbänden sowie Träger von Flüchtlingseinrichtungen - zeigt, dass die Verbesserung der Unterbringungsqualität immer stärker in den Fokus rückt.

Christian Schneider, Geschäftsführer des Deutschen Komitees für UNICEF e. V. bilanzierte: "Wir freuen uns sehr über den Dialog mit den Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Ihr großes Interesse an den Konferenzen zeigt: Allen ist die dringende Notwendigkeit eines verbesserten Schutzes von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Frauen bewusst. Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen sich nun rasch auf eine gesetzliche Regelung einigen."

Unter dem Dach der Bundesinitiative "Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften" haben das Bundesfamilienministerium und UNICEF gemeinsam mit einem breiten Netzwerk von Partnern Mindestschutzstandards für Flüchtlingsunterkünfte erarbeitet. Diese umfassen unter anderem die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, den Umgang mit Gewalt und Gefährdungssituationen sowie das Monitoring der erzielten Fortschritte. Derzeit wird in 25 Unterkünften in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände modellhaft erprobt, wie die Mindeststandards umgesetzt werden können.


Weitere Informationen und Download der Mindestschutzstandards unter:
www.unicef.de/flüchtlingskinder
https://www.unicef.de/informieren/materialien/mindeststandards-schutz-fluechtlinge/119842

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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 14. Dezember 2016
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2016

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