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ORGANISATION/505: Ban Ki-moons zweite Amtszeit - Plädoyer für Wahl einer Frau zum Generalsekretär (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 22. Juni 2011

UN: Ban Ki-moons zweite Amtszeit - Plädoyer für die Wahl einer Frau zum Generalsekretär

Ein Gastkommentar von UN-Botschafter Anwarul K. Chowdhury *


New York, 22. Juni (IPS) - Die (von der UN-Vollversammlung inzwischen beherzigte) Empfehlung des UN-Sicherheitsrats vom 17. Juni, dem scheidenden UN-Generalsekretär Ban Ki-moon das Mandat für eine neuerliche fünfjährige Amtszeit zu übertragen, hat die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf einen weiteren undurchsichtigen und undemokratischen Prozess gelenkt, der bezeichnend für den 15 Mitglieder zählenden UN-Sicherheitsrat ist. Die Zustimmung des Sicherheitsrates zu einer zweiten Amtszeit Bans fiel auf einem Treffen hinter verschlossenen Türen, zu dem andere UN-Mitgliedsländer, ganz zu schweigen von der Zivilgesellschaft und den Medien, nicht zugelassen waren.

Es ist allen, die mit den Angelegenheiten der Weltorganisation vertraut sind, bekannt, dass den fünf Vetomächten des Sicherheitsrates ein schwacher, wenig durchsetzungsfähiger und nachgiebiger Entscheidungsträger allemal lieber ist. Dadurch ist sichergestellt, dass sie es sind, die die Entscheidungen innerhalb der Weltorganisation und insbesondere in globalen Friedens- und Sicherheitsfragen treffen. Deshalb suchen sie nach einer Führungspersönlichkeit, die sie lenken können.

Dieser Aspekt wirft auch ein Schlaglicht auf eine weitere Dimension der dringend erforderlichen Reform des UN-Sicherheitsrates: auf das Veto-Privileg der Sieger des zweiten Weltkrieges, das die fünf ständigen und als P5 bekannten Sicherheitsratsmitglieder genießen. Bei der Wahl des UN-Generalsekretärs bringen ein Veto, die Androhung eines Vetos oder das informelle Veto bei der Vorabstimmung zur Einschränkung der Zahl der Kandidaten für das Amt des UN-Chefs den gesamten Entscheidungsprozess durcheinander. Das wiederum führt dazu, dass Kandidaten mit anerkannten Management- und Führungsqualitäten von vorn herein ausgemustert werden.

Dieses undurchsichtige, hinter verschlossenen Türen stattfindende und exklusive Auswahlverfahren sorgt dafür, dass eine Person, die für eine erste Amtszeit empfohlen wird, gleich nach ihrer Amtseinführung von einer zweiten Amtsperiode träumt. Diese sehr menschliche Versuchung ist so stark, so berauschend, dass der neue Generalsekretär vor allem bestrebt ist, diesen Traum Wirklichkeit werden zu lassen. Der oberste Verwaltungsbeamte der UN ist sich der Bedeutung des 'Veto-Elements' durchaus bewusst und bestrebt, den Wünschen und Neigungen der P5 höchste Priorität einzuräumen.

In den Korridoren der Vereinten Nationen herrscht die allgemeine Ansicht vor, dass sich ein Entgegenkommen des Generalsekretärs gegenüber den P5 in Form einer zweiten Amtszeit auszahlt. Dieses Arrangement kommt beiden Seiten zugute: dem Generalsekretär ebenso wie den P5.

Das gilt umso mehr, da sich beide Seiten der Tatsache vollends bewusst sind, dass die vielen UN-Mitglieder niemals in der Lage sein werden, sich auf die lange überfälligen Reformen des inakzeptablen Prozesses der Wahl des UN-Chefs zu einigen. Dies wiederum begünstigt die Wahl eines unscheinbaren UN-Generalsekretärs, vor allem wenn ein UN-Antagonist und P5-Vertreter wie der ehemalige US-Botschafter John Bolton am Auswahlprozess beteiligt ist.

Die Empfehlung vom 17. Juni und die obligatorische Zustimmung der UN-Vollversammlung vom 21. Juni wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des inakzeptablen Wahlvorgangs. Die Reform muss sicherstellen, dass der nächste Generalsekretär dem Ansehen und der Universalität der UN als 'Parlament der Nationen' gerecht wird und die Menschheit durch die ersten Jahrzehnte des 21. Jahrhunderts geleitet.

Erstens sollte der Prozess offen, vollständig transparent, partizipatorisch und demokratisch unter Teilnahme aller Mitgliedsstaaten und der Zivilgesellschaft sein. Sicher, die UN bleiben eine zwischenstaatliche Institution. Das bedeutet aber nicht, dass die internationale Zivilgesellschaft, die sich um eine Stärkung der UN bemüht, nicht umfassend befragt werden sollte.

Die UN-Vollversanmlung sollte in die Entscheidungen des UN-Sicherheitsrates einbezogen werden und genauso viel zu sagen haben. Tatsächlich sollte diesen beiden wichtigsten UN-Organen ohne Wenn und Aber die gleiche Verantwortung bei der Suche und Auswahl der für die Weltorganisation geeignetesten Führungspersönlichkeit zukommen. Die Kandidaten sollten alle UN-Mitgliedsländer von ihrer Fähigkeit, die Weltorganisation führen zu können, überzeugen müssen. (...)

Um die Unabhängigkeit des Generalsekretärs gewährleisten zu können, wäre eine einmalige Amtszeit empfehlenswert. Es würde völlig ausreichen, die fünfjährige Amtszeit um höchstens ein Jahr zu verlängern. Sechs Jahre sind für jede Führungskraft, die diese Bezeichnung verdient, genug, um zu zeigen, welche Zielvorgaben sich für eine globale Institution erreichen lassen.

Die wichtigste Reform bezüglich der Wahl des UN-Chefs muss im Denken der Mitglieder des UN-Sicherheitsrates stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt des menschlichen Fortschritts ist es eine Schande, dass die Vereinten Nationen in den 65 Jahren ihrer Existenz nicht in der Lage waren, eine Frau an die Spitze der Weltorganisation zu wählen. Und nicht nur das: So wurde noch nicht mal eine einzige Frau als Kandidatin für die Wahl ins hohe Amt nominiert.

Trotz aller UN-Resolutionen, Abkommen und Erklärungen, die die Gleichheit der Frau betonen, ist es eine Peinlichkeit, dass die UN 50 Prozent der Menschheit noch nicht einmal für das höchste Amt in Erwägung ziehen. Die Organisation ist zweifellos ärmer dran, da sie sich bei ihrer Auswahl nur auf die Hälfte aller potenziellen Kandidaten beschränkt.

Das angeschlagene Bild und die Glaubwürdigkeit der UN in den Augen der internationalen Gemeinschaft in den letzten Jahren unterstreicht die zunehmende Notwendigkeit einer wirksamen und engagierten Führung, die eigene Interessen hinten anstellt und nicht allein nach dem Befehl-und-Kontroll-Modus verfährt.

Nach all den Jahren, in denen Männer das Weltsekretariat geführt haben, wäre es nur recht und billig, einen neuen UN-Generalsekretär aus einer Schar von weiblichen Kandidaten zu wählen, ohne sich angesichts der Einmaligkeit einer solchen Gelegenheit um regionale Zugehörigkeiten zu kümmern. Eine solche "positive Aktion' wäre notwendig und angemessen, nachdem man 50 Prozent der Weltbevölkerung ihren geschuldeten Anteil verwehrt hat.

Das ist ein absolutes Muss, um die Diskriminierung der Frau zu korrigieren und das Gleichheitsprinzip wie in der Allgemeinen Empfehlung Nummer 25 der Übereinkunft zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau umzusetzen.

Was die Umsetzung auf internationaler Ebene angeht, erwähnt Artikel acht der Konvention, dass alle Vertragsstaaten adäquate Maßnahmen ergreifen müssen, um Frauen fernab jeglicher Diskriminierung und auf Augenhöhe mit den Männern die Gelegenheit zu geben, die Staaten auf internationaler Ebene zu vertreten und an der Arbeit internationaler Organisationen zu beteiligen.

Da fast alle UN-Mitglieder Vertragsstaaten der Konvention sind, sollten sie sich dieser Verpflichtung beugen und einen weiblichen Generalsekretär ernennen. Der Sicherheitsrat sollte sich auch im Rahmen seines Verfahrens zur Auswahl eines neuen UN-Generalsekretärs an seine eigene Resolution 1325 für eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen erinnern.

All dies sagt uns deutlich, dass das Auswahlverfahren auf Frauen ausgeweitet werden muss. In Wahrheit haben die UN gegen ihre eigenen Abkommen und Resolutionen verstoßen, indem sie Frauen für die Position (des UN-Generalsekretärs) nicht in Erwägung gezogen haben. Selbst eine traditionell männerdominierte Einrichtung wie der Internationale Währungsfonds könnte bald die Richtung vorgeben, indem er eine Frau zur Chefin kürt.

Man stellt sich schon die Frage, welche Art der Kultur und tief sitzende Voreingenommenheit dazu geführt haben, dass dieser so wichtige Aspekt in der Diskussion über weit reichende UN-Reformen unberücksichtigt blieb. Vielleicht besteht die einzige Chance für Ban darin, einen unauslöschbaren Eindruck zu hinterlassen, indem er nach der Hälfte seiner Amtszeit unter der Bedingung zurücktritt, dass ihm eine Frau im Amt nachfolgt. (Ende/IPS/kb/2011)

* Anwarul K. Chowdhury ist ein ehemaliger Unterstaatssekretär und hoher Vertreter der Vereinten Nationen. Er war 2000 und 2001 Vorsitzender des UN-Sicherheitsrats.


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http://ipsnews.net/news.asp?idnews=56152

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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2011