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ARBEIT/1737: Tarifausschuß macht Weg für weitere Mindestlöhne frei (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 31. August 2009

Tarifausschuss macht Weg für weitere Mindestlöhne frei.

Zu den heutigen Beratungen des Tarifausschusses erklärt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz: "Ich freue mich, dass der Tarifausschuss heute den Weg für weitere Mindestlöhne frei gemacht hat. Schritt für Schritt gibt es immer mehr Mindestlöhne in Deutschland."


Am 24. April 2009 ist das neue Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft getreten. Damit können in fünf weiteren Branchen Mindestlöhne auf der Basis von Tarifverträgen festgelegt werden; für die Pflegebranche gilt eine Sonderlösung. In fünf neuen Branchen wird vor Erlass einer Mindestlohnverordnung, sofern erstmals ein solcher Antrag gestellt worden ist, der Tarifausschuss mit den Anträgen befasst. Die in tarifvertraglichen Angelegenheiten besonders erfahrenen Experten sollen auf diese Weise ihren Sachverstand in die Entscheidungsfindung einbringen.

Der Tarifausschuss hat sich heute mit den Anträgen aus fünf neuen Branchen befasst. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zu weiteren Mindestlöhnen getan.

In drei Branchen (Bergbauspezialarbeiten, Wäscherdienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft) hat der Tarifausschuss entsprechende Mindestlöhne überwiegend befürwortet. In zwei Branchen (Sicherheitsdienstleistungen und Aus- und Weiterbildung) waren die Meinungen geteilt. Das Votum eröffnet aber der Bundesregierung die Möglichkeit auch in diesen Branchen Mindestlohnverordnungen zu erlassen.

Die Entwürfe der entsprechenden Verordnungen müssen im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht werden. Betroffene Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten Gelegenheit innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird entschieden, ob die Mindestlohnverordnungen erlassen werden können.

Im Bauhauptgewerbe gibt es bereits seit 1997 Mindestlöhne. Am 24. August 2009 hat Bundesarbeitsminister Scholz die 7. Mindestlohn-Verordnung für das Baugewerbe erlassen. Die neue Bau-Mindestlohn-Verordnung tritt nahtlos im Anschluss die bisherige Verordnung am morgigen 1. September 2009 in Kraft und sorgt dafür, dass die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe weiterhin Anspruch auf Mindestlöhne haben und Wettbewerbsvorteile nicht durch Lohndumping und damit zu Lasten der Beschäftigten erlangt werden können.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 85 vom 31. August 2009
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2009