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AUSSENHANDEL/1169: Grenzüberschreitende Bestechung - Wer zahlt die Zeche? (BMWi)


Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Generalsekretärs der OECD - Berlin, 9. Dezember 2009

Grenzüberschreitende Bestechung: Wer zahlt die Zeche?


Korruption schwächt die Dynamik unserer Volkswirtschaften, sie verzerrt den Wettbewerb und behindert den sozialen Fortschritt. Dasselbe gilt für die Bestechung ausländischer Angehöriger des öffentlichen Dienstes. Die Zeche für grenzüberschreitende Bestechung zahlen die Bürger, etwa wenn schlechte Straßen, Schulen oder Krankenhäuser von Firmen gebaut werden, die schlampig arbeiten, weil Schmiergelder im Spiel sind. Die Unternehmen vor Ort zahlen die Zeche, wenn Aufträge nicht an sie vergeben werden, weil sie keine Bestechungsgelder zahlen können. Ganze Nationen zahlen die Zeche, wenn ausländische Firmen angesichts von Korruption nicht länger mit ihnen Handel treiben oder in ihrem Land investieren wollen.

Die Bekämpfung von Korruption ist in Anbetracht der jüngsten Wirtschaftskrise und der enormen Auswirkungen, die sie sowohl in Industriestaaten als auch in Entwicklungsländern auf die Gesellschaft insgesamt und die einzelnen Menschen hat, wichtiger denn je. Sparzwänge bedeuten auch, dass die Regierungen unter einem erhöhten Druck stehen zu gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben effektiver sind.

Heute, am Internationalen Antikorruptionstag, begehen wir den zehnten Jahrestag der Unterzeichnung des Antikorruptionsübereinkommens der OECD. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens im Jahr 1998 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Angebot, das Versprechen und die Zahlung von Bestechungsgeldern, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, zur Straftat zu machen. Dank des Übereinkommens sind Bestechungsgeldzahlungen auch nicht mehr von der Steuer absetzbar.

Seit der Ratifizierung des Antikorruptionsübereinkommens haben wir in unserem Kampf gegen die Bestechung von ausländischen Angehörigen des öffentlichen Dienstes erhebliche Fortschritte gemacht. Als eine der größten Exportnationen und als G8-Mitgliedsland hat Deutschland seine große Verantwortung auf dem Gebiet der internationalen Bekämpfung grenzüberschreitender Korruption erkannt. Zu den wichtigen Elementen in diesem Kampf gehörten insbesondere Kampagnen zur Bewusstseinsschaffung in der Privatwirtschaft und die Einrichtung spezieller Strafverfolgungsbehörden. Infolge dieser Maßnahmen gehört Deutschland zu den führenden Ländern im Kampf gegen die Bestechung ausländischer Angehöriger des öffentlichen Dienstes. Dies zeigt insbesondere die große Anzahl von Ermittlungsfällen und Strafverfahren in diesem Bereich. In einigen Fällen wurden Angeklagte zu hohen Strafen verurteilt. Darüber hinaus mussten Unternehmen außerordentlich hohe Bußgelder zahlen und die Gewinne wurden erfolgreich abgeschöpft.

Noch vor nur zehn Jahren betrachteten Unternehmen Bestechungsgelder und Steuerabschreibungen für die Zahlung von Bestechungsgeldern als ganz normalen Bestandteil des Wirtschaftslebens. Heute ist in den 38 Vertragsstaaten des OECD-Antikorruptionsübereinkommens die Bestechung ausländischer Angehöriger des öffentlichen Dienstes gesetzeswidrig. Im Ergebnis haben seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens im Jahr 1999 die Vertragsstaaten gegen mehr als 150 Personen und Unternehmen wegen Bestechung und damit zusammenhängender Delikte Sanktionen verhängt, während derzeit etwa 250 Ermittlungsverfahren wegen Bestechungsanschuldigungen anhängig sind, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallen könnten.

Dies ist ein großer Erfolg. Unser Kampf gegen die Korruption kann aber noch wirksamer werden, wenn weitere Länder dem OECD-Antikorruptionsübereinkommen beitreten.

Schließlich haben die 38 Vertragsparteien des Antikorruptionsübereinkommens einen weiteren, wichtigen Schritt beschossen und im November 2009 eine neue Antikorruptionsempfehlung unterzeichnet. Angesichts neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von "Anfütterungszahlungen", zum Schutz von Informanten und zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Strafverfolgungsbehörden verbessert die neue Empfehlung unsere Möglichkeiten, grenzüberschreitende Bestechung zu verhindern, aufzudecken und als Straftat zu verfolgen.

Das Signal, das die Vertragsstaaten des OECD-Antikorruptionsübereinkommens mit dem Antikorruptionsübereinkommen und der neuen Empfehlung setzen wollen, ist eindeutig: Die einzigen, die die Zeche für dieses Verbrechen zahlen sollen, sind diejenigen, die es begehen.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 9. Dezember 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2009