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AUSSENHANDEL/1505: Welthandelsorganisation - Keine Einigung zu Handelserleichterungen (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 1. August 2014

Keine Einigung zu Handelserleichterungen



In der Welthandelsorganisation in Genf konnte keine Einigung über die konkrete Anwendung des Abkommens für Handelserleichterungen erzielt werden. Indien hat die Annahme eines Protokolls, mit dem entsprechende Vereinbarungen der Welthandelskonferenz auf Bali im vergangenen Dezember besiegelt werden sollten, blockiert.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich besorgt: "Die Bundesregierung bedauert sehr, dass in der WTO in Genf keine Einigung über die konkrete Anwendung des Abkommens für Handelserleichterungen erzielt werden konnte. WTO-Generaldirektor Azevêdo hat zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Blockade vor allem zu Lasten der kleinen und verletzlichen Volkswirtschaften gehen wird. Gerade Schwellen- und Entwicklungsländer hätten von den in Bali beschlossenen Handelserleichterungen besonders profitiert."

Die Konsequenzen für die weitere Arbeit der WTO sind noch nicht abzusehen; dieser gravierende Rückschlag könnte jedoch die gesamte Doha-Entwicklungsrunde gefährden.

Zur Erläuterung:
Auf Bali wurden während der 9. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2013 in den drei Bereiche Handelserleichterungen, Agrarthemen und Entwicklung ein Kompromisspaket geschnürt, das einstimmig beschlossen wurde. U.a. wurde beschlossen, dass der Allgemeine Rat der WTO bis zum 31. Juli 2014 das Protokoll annehmen soll, mit dem das Abkommen für Handelserleichterungen dem WTO-Abkommen beigefügt wird. Ein weiterer Bali-Beschluss betraf eine sog. "Friedensklausel" in Bezug auf Aufkäufe von Grundnahrungsmitteln durch den Staat für die öffentliche Lagerhaltung zum Zwecke der Ernährungssicherung zu staatlich fixierten Preisen. Der Bali-Beschluss sieht vor, dass WTO-Mitgliedstaaten von der Einleitung von Streitschlichtungsverfahren gegen Entwicklungsländer absehen, die derartige Programme durchführen. Der Beschluss ermöglicht es, die für Agrarsubventionen festgelegte Obergrenze im WTO-Agrarabkommen zu überschreiten. Es wurde ferner beschlossen, bis zur 11. WTO-Ministerkonferenz (wahrscheinlich Ende 2017) eine permanente Lösung für die öffentliche Lagerhaltung zum Zwecke der Ernährungssicherung zu entwickeln. Sollte dies nicht gelingen, gilt die "Friedensklausel" weiter - insofern besteht für die Länder keinerlei Gefahr, dass ihre Programme zur Ernährungssicherung in Frage gestellt werden. Indien hatte nunmehr gefordert, die Annahme des Protokolltextes so lange zu verschieben, bis eine permanente Lösung für die öffentliche Lagerhaltung gefunden ist.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 1. August 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2014