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ENERGIE/1516: Bundesnetzagentur startet Qualitätsregulierung für Stromverteilernetze (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 30. November 2011

Bundesnetzagentur startet Qualitätsregulierung für Stromverteilernetze

Kurth: "Qualitätsregulierung notwendiger und wichtiger Bestandteil der Anreizregulierung"


Die Bundesnetzagentur hat jetzt den Stromverteilernetzbetreibern, die in der ersten Regulierungsperiode am regulären Verfahren der Anreizregulierung teilnehmen, die Höhe des sog. Qualitätselements (Q-Element) mitgeteilt. Die Höhe des Q-Elements ist abhängig von der Zuverlässigkeit des jeweiligen Netzes. Netzbetreiber, deren Netze sich in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Netzbetreibern durch eine gute Versorgungsqualität ausgezeichnet haben, erhalten einen Zuschlag auf die Erlösobergrenze für die Jahre 2012 und 2013. Netzbetreiber mit einer vergleichsweise schlechten Qualität müssen dagegen einen Abschlag in Kauf nehmen.

"Die Qualitätsregulierung stellt einen notwendigen und zusätzlichen wichtigen Bestandteil der Anreizregulierung dar. In der Vergangenheit wurde bemängelt, dass es im System der Anreizregulierung theoretisch die Möglichkeit gibt, dass Netzbetreiber Kosteneinsparungen und damit die vorgeschriebenen Erlösabsenkungen realisieren, indem sie zumindest teilweise Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Versorgungsqualität nicht durchführen. Um der damit verbundenen Gefahr, dass Kostensenkungen zu Lasten der Versorgungsqualität gehen, zu begegnen, hat der Gesetzgeber die Einführung einer Qualitätsregulierung vorgeschrieben. Im Übrigen widerlegt die Qualitätsregulierung auch die Polemik, der Bundesnetzagentur gehe es nur um Absenkung der Kosten. Qualität und Effizienz des Netzbetriebs sind keine Gegensätze, sondern bedingen sich wechselseitig", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

"Deutschland zeichnet sich im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern durch eine sehr hohe Zuverlässigkeit der Netze aus. Das bestätigen auch die kürzlich von uns veröffentlichten SAIDI-Werte für das Jahr 2010. Die Qualitätsregulierung ist ein geeignetes Instrument, um auch in Zukunft eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen. Mit der Einführung des Q-Elements bekommt die Versorgungszuverlässigkeit einen "Preis" und wird damit zu einem entscheidungsrelevanten Faktor für die Netzbetreiber. Die Netzbetreiber haben weiterhin Freiheitsgrade, was die konkrete Ausgestaltung der Qualität ihrer Netze anbelangt. Gleichzeitig kann der Gefahr begegnet werden, dass Netzbetreiber ihre Kosten zu Lasten der Qualität der Netze optimieren", erläuterte Kurth.

Von den insgesamt 202 Netzbetreibern werden 143 Unternehmen einen Bonus und 59 einen Malus erhalten. Der höchste Zuschlag beläuft sich auf ca. 4,7 Mio. Euro. Der höchste Abschlag beträgt ca. 4,1 Mio. Euro. Die Höhe des Bonus bzw. Malus für das einzelne Unternehmen ergibt sich zum einen aus der Abweichung zwischen der individuellen Zuverlässigkeit des Elektrizitätsnetzes in den Jahren 2007 bis 2009 und einem für diesen Zeitraum ermittelten Referenzwert. Zum anderen sind die volkswirtschaftlichen Kosten von Stromausfällen und die Anzahl der versorgten Letztverbraucher maßgeblich. Bei der Ermittlung der Referenzwerte für die Nieder- und Mittelspannung sind die Kennzahlen von 207 Elektrizitätsverteilernetzen eingeflossen. Gebietsstrukturelle Unterschiede wurden anhand der Lastdichte abgebildet. Die Lastdichte errechnet sich aus dem Quotienten der Jahreshöchstlast aller zeitgleichen Entnahmen und der Fläche des Netzbetreibers.

Um das finanzielle Risiko der Netzbetreiber aufgrund starker Schwankungen von Versorgungsunterbrechungen zu begrenzen, wird der Bonus- und Malusbereich für die Jahre 2012 und 2013 symmetrisch gekappt. Die Kappung wurde auf plus/minus 4 Prozent festgelegt und bezieht sich auf die Erlösobergrenze des Jahres 2011 abzüglich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und der Kosten für die Hoch- und Höchstspannungsebene bzw. die Umspannebene HöS/HS und HS/MS. Außerdem zielt das System auf eine Erlösneutralität. Erlösneutralität bedeutet, dass sich die Gesamtheit aller Zuschläge und Abschläge über alle Netzbetreiber in der Summe ausgleicht. Die Erlösobergrenzen aller Netzbetreiber sollen in Summe also nicht bzw. nur minimal steigen bzw. sinken.

"Die Einführung der Qualitätsregulierung, mit der die zuverlässige Versorgung der Endkunden zum Regulierungsgegenstand wird, stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer ausgewogenen Regulierung der Netze dar. Dabei haben wir die Kosten des Netzbetriebs und die Netz- bzw. Versorgungszuverlässigkeit gleichermaßen im Blick", so Kurth abschließend.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. November 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2011