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ENERGIE/1605: Netzentwicklungsplan ohne Sensibilität für Flächenschutz (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 8. Juli 2012

Netzentwicklungsplan ohne Sensibilität für Flächenschutz

Deutscher Bauernverband für Einstieg in Entsiegelung



Der notwendige Netzausbau im Rahmen der Energiewende kann nur gelingen, wenn dieser auch auf die Akzeptanz von Landwirten und Grundeigentümern stößt. Hierfür werden im Entwurf des ersten Netzentwicklungsplans 2012 die Kernanliegen der Landwirtschaft bisher nur ungenügend berücksichtigt, hob der Deutsche Bauernverband (DBV) hervor. Als zentrale Anliegen betonte der DBV in seiner Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens, dass bei der Planung von Trassenführungen eine stärkere Rücksichtnahme auf den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und Betriebsstrukturen erforderlich sei. Zudem müsste der Naturschutzausgleich für den Bau von Höchstspannungsleitungen dahingehend verändert werden, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen hierfür nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Letztlich müssten zusätzliche wiederkehrende Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für Stromtrassen und Energieleitungstrassen eingeführt werden, hob der DBV hervor.

Bisher lasse der Netzentwicklungsplan die Sensibilität für die Problematik des Flächenverbrauchs durch den Netzausbau vermissen. Der DBV unterstütze das im Entwicklungsplan genannte Prinzip des Ausbaus bestehender Trassen vor dem Neubau. Zusätzlich sei aber eine frühzeitige agrarstrukturelle und bodenschutzfachliche Begleitung der Planungen mit dem Ziel erforderlich, den Flächenverbrauch durch den Netzausbau soweit als möglich zu reduzieren. Veränderungen am Netzentwicklungsplan seien ferner hinsichtlich des naturschutzfachlichen Ausgleichs für den Bau von Hochspannungsleitungen erforderlich, betonte der DBV. Im Vorgriff auf die angekündigte Bundeskompensationsverordnung sollten die Planungsträger im Rahmen des Netzausbaus eine Selbstverpflichtung abgeben, dass der naturschutzfachliche Ausgleich ohne zusätzliche Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt wird, forderte der DBV. Grundvoraussetzung für die Flächenschonung im Rahmen des Netzausbaus ist nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes, dass Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Netzausbau nur über Ersatzgeld ausgeglichen werden und dieses zur Entsiegelung, aber keinesfalls zum Ankauf von landwirtschaftlichen Flächen für den Naturschutz eingesetzt wird. Dazu müsse ein Entsiegelungsfonds geschaffen werden, mit dem das Ersatzgeld für die Entsiegelung von Industriebrachen und nicht mehr benötigten Straßen und Bahntrassen verwendet wird. Alleine für den naturschutzrechtlichen Ausgleich, der für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Hochspannungsleitungen erforderlich ist, würden nach Schätzungen des DBV bei den geplanten 3.800 Kilometern Hochspannungsleitungen 1 Milliarde Euro anfallen. Basis der Berechnung ist ein von den Netzbetreibern kalkuliertes Bauvolumen von 20 Milliarden Euro für den Netzausbau und eine durchschnittliche Ersatzzahlung für den Eingriff in das Landschaftsbild in Höhe von 5 % der Bausumme auf Grundlage der Leitlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz für die Eingriffsbewältigung beim Netzausb au.

Auf Kritik beim DBV stieß zudem, dass im Entwurf des Netzentwicklungsplans 2012 die finanzielle Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer, die den Bau der Stromtrassen auf ihren Flächen dulden müssen, keine Erwähnung findet. Die bisher üblichen Entschädigungssätze würden nicht annähernd die Einschränkung bei der Nutzung und Entwicklung der Grundstücke abdecken. Der Gesetzgeber sei gefordert, eine Überprüfung und Neuregelung der Entschädigungsgrundsätze für die Grundeigentümer und Landwirte vorzunehmen. Erforderlich sei aus Sicht des DBV, eine jährliche angemessene Vergütung für die Mitbenutzung der Grundstücke einzuführen, die sich an den zugesicherten Renditen für die Netzbetreiberunternehmen orientieren müssen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Juli 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2012