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ENERGIE/2002: Novelle des Marktanreizprogramms setzt neue Impulse für Energiewende im Wärmemarkt (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 11. März 2015

Gabriel: Novelle des Marktanreizprogramms setzt neue Impulse für Energiewende im Wärmemarkt


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Die Novelle des Marktanreizprogramms ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize wollen wir so den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Auch wollen wir das Programm für den gewerblichen Bereich stärker öffnen. Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen. Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse."

Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Die Reform reagiert durch neue Impulse und eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf eine derzeit verhaltene Marktdynamik. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hat sich seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9 %. Die Novelle des MAP ist daher erforderlich, um das ambitionierte Ziel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes von 14 % Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 zu erreichen.

Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft. (Die nichtamtliche Lesefassung sowie weitere Informationen sind über die Internetseite des Ministeriums abrufbar.)

Darüber hinaus finden Sie weitergehende Informationen zur Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de für sog. kleinere Anlagen, wie Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Informationen zu Förderbedingungen für größere Anlagen, wie Nahwärmenetze und große Wärmespeicher, sind bei der KfW Bankengruppe unter www.kfw.de erhältlich.

Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle 2 Wochen erscheinenden Newsletter Energiewende.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 11. März 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2015

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