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GEWERKSCHAFT/1333: Wichtige Weichen für Tengelmann-Übernahme gestellt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. März 2016

Wichtige Weichen für Tengelmann-Übernahme gestellt -
Tarifkommissionen nehmen zeitnah ihre Arbeit auf


Berlin, 17.03.2016 - Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute [17.03.2016] mit der Erteilung einer Ministererlaubnis unter aufschiebenden und auflösenden Bedingungen die Weichen für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka gestellt. Dabei wurden erstmals der Fortbestand existierender Tarifverträge und Mitbestimmungsstrukturen zur wesentlichen Voraussetzung für eine Übernahme gemacht.

"Der Bundeswirtschaftsminister hat heute deutlich gemacht, dass eine Übernahme im Sinne des Gemeinwohlinteresses nur möglich ist, wenn in den nächsten Jahren die konkreten Beschäftigungsverhältnisse, aber auch die Arbeitnehmerrechte erhalten bleiben. Das ist ein außerordentlich wichtiger Schritt, den wir begrüßen. Jetzt geht es darum, die konkreten Bedingungen in Tarifverhandlungen auszugestalten. Die regionalen Tarifkommissionen werden den heute vorgelegten, 122-seitigen Bericht des Ministers beraten und ihre endgültigen Forderungen aufstellen, um die Absicherung für die jeweilige Region umzusetzen. Das wird noch einmal Zeit kosten, denn es geht um komplexe Sachverhalte und viele Details. Aber wir arbeiten an einer zeitnahen Umsetzung", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Sie führte weiter aus: "Auch dank der vielen Aktionen und Gespräche von Beschäftigten, Betriebsräten und ver.di ist es gelungen, eine Absicherung der Beschäftigungsverhältnisse und der Arbeitnehmerrechte zur Bedingung für die Übernahme zu machen."

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka an diverse Bedingungen geknüpft. Diese beinhalten im Wesentlichen:

- In Tarifverträgen ist für mindestens fünf Jahre eine Beschäftigungssicherung durch den Ausschluss betriebsbedingter Änderungs- und Beendigungskündigungen fest zu schreiben.

  • Die Struktur der Betriebsstätten (Filialen, Logistik und Verwaltung) darf in den nächsten fünf Jahren nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien verändert werden.
  • Die existierenden Tarifverträge mit ihren diversen Regelungen müssen zum Schutz der Beschäftigten für mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.
  • Filialen dürfen für fünf Jahre nicht an selbstständige Kaufleute oder Dritte weitergegeben werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Tarifvertragsparteien zustimmen.
  • Der Schutz flächendeckender Betriebsratsstrukturen muss bis 2022 gewährleistet werden.
  • Auflösende Bedingungen: Edeka ist für die Erfüllung der Bedingungen verantwortlich und muss dem Ministerium nach der Übernahme von Kaiser's Tengelmann jährlich einen Statusbericht übermitteln. Werden wichtige Bedingungen nicht erfüllt, gilt die Ministererlaubnis nachträglich als nicht erteilt.

Sobald in allen Regionen Tarifverträge mit ver.di und - für die Produktion - mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten abgeschlossen sind, prüft das Bundeswirtschaftsministerium, ob die Auflagen erfüllt sind und genehmigt unter dieser Voraussetzung den Verkauf an Edeka.

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Quelle:
Presseinformation vom 17.03.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2016

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