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GEWERKSCHAFT/1504: Dramatische Tarifflucht im Handel (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. Juli 2017

Dramatische Tarifflucht im Handel. Bsirske fordert Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für alle Betriebe, auch für nicht-tarifgebundene


Berlin, 24.07.2017 - Nur noch rund 30 Prozent der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland und 21 Prozent im Groß- und Außenhandel sind tarifgebundene Unternehmen. Angesichts dieser dramatischen Zahlen fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Reform der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. "Tarifflucht darf sich nicht auszahlen! Deshalb fordern wir die Arbeitgeberverbände auf, eine Reform der Allgemeinverbindlichkeit mit uns zu organisieren, an deren Ende die Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen steht. Das schützt all die Betriebe, die Tariflöhne zahlen, vor Schmutzkonkurrenz", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske anlässlich eines Symposiums zum Thema Allgemeinverbindlichkeit im Einzelhandel mit Vertretern aus Gewerkschaft, Politik und Handel heute in Berlin. Stefanie Nutzenberger, das für Handel zuständige Vorstandsmitglied, ergänzte: "Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind notwendig, um Altersarmut zu bekämpfen, den Vernichtungswettbewerb zu stoppen und um durch eine für alle geltende Tarifbindung Existenzen zu sichern."

Immer öfter würden Unternehmen statt über Produkte, Service und Dienstleistungen über Lohnkosten konkurrieren und dabei Arbeitnehmerrechte schleifen. So zahlten tarifungebundene Unternehmen oft bis zu einem Drittel niedrigere Löhne als tarifgebundene. Hinzu kommt: Im Einzelhandel arbeitet nur noch ein Drittel der Beschäftigten in Vollzeit und die Mehrheit in Teilzeit oder als Minijobber. "Auf Lohnarmut folgt also Altersarmut", sagte der ver.di-Vorsitzende. Deshalb müssten endlich gesetzliche Maßnahmen her, die die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichterten. "Wenn sich die Tarifparteien einig sind, müssen sie die Allgemeinverbindlichkeit beschließen können, ohne dass andere Arbeitgeberverbände sie blockieren, wie das jetzt der Fall ist", so Bsirske. "Eine Allgemeinverbindlichkeit muss dazu führen, dass die Tarifverträge dann auch für verbandsungebundene Unternehmen gelten", sagte der ver.di-Vorsitzende.

Zudem fordert ver.di in Fällen von Firmenausgliederungen die kollektive Nachwirkung von geltenden Tarifverträgen und zwar so lange, bis ein neuer Vertrag an die Stelle des alten tritt. Im deutschen Handel sind derzeit über 5,1 Millionen Menschen beschäftigt. Von den 3,1 Millionen im Einzelhandel Beschäftigten sind über zwei Millionen in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte tätig. Der sinkenden Tarifbindung der Unternehmen steht derzeit ein deutliches Umsatzplus gegenüber.

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Quelle:
Presseinformation vom 24.07.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Daniela Milutin - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2017

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