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GEWERKSCHAFT/1798: ver.di setzt erstmals Tarifverträge und deutsches Arbeitsrecht bei Ryanair durch (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27. März 2019

Großer Etappensieg: ver.di setzt erstmals Tarifverträge und deutsches Arbeitsrecht bei Ryanair durch - Keine Entwarnung bei der Auseinandersetzung um Betriebsratsstrukturen


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Ryanair haben jetzt nach langwierigen Verhandlungen Tarifverträge zu Entgelt, Arbeitsbedingungen und Sozialplanregelungen unterzeichnet. Bereits im November letzten Jahres hatten die ver.di-Mitglieder bei Ryanair mit sehr großer Mehrheit einem Eckpunktepapier zugestimmt, in dem unter anderem die Anwendung deutschen Arbeitsrechts ein wichtiger Bestandteil war. Dieser erste Tarifvertrag für die rund 1.100 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter bei Ryanair in Deutschland betrifft sowohl die bei Ryanair angestellten Beschäftigten als auch die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von November 2018 bis Ende März 2021. "Es ist ein großer Erfolg, dass bei Ryanair erstmals deutsches Arbeits- und Sozialrecht für alle in Deutschland Beschäftigten angewendet wird. Dadurch fallen die Beschäftigten unter den deutschen Kündigungsschutz und erhalten zukünftig unter anderem Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Das ist ein großer Etappensieg, den wir vor allem durch den Mut der Beschäftigten erreicht haben, die trotz starker Repressalien gestreikt und für ihre Forderungen hart gekämpft haben", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. "Mit diesem Gesamtpaket konnten wir die extrem prekären Arbeitsbedingungen stoppen."

Behle hob des Weiteren hervor, dass für alle Beschäftigten, eine sehr deutliche substanzielle Erhöhung ihrer Einkommen, vor allem durch die Steigerung des garantierten Grundeinkommens, erreicht werden konnte. Die Regelungen sehen neben der Anhebung des Grundgehaltes um 600 Euro weitere absolute Entgeltsteigerungen von bis zu 250 Euro vor. Darüber hinaus gilt eine Mindeststundengarantie von 600 Stunden im Jahr für alle Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter. In einem Sozialplan für alle Stationen konnten zudem im Fall von Stationsschließungen oder der Reduzierung von Flugzeugen erstmals in Europa Abfindungsregelungen bei Versetzungen und Wiedereinstellungen vereinbart werden. Das gelte aktuell auch für die Beschäftigten in Frankfurt Hahn.

Die noch laufenden Verhandlungen um Betriebsratsstrukturen gestalteten sich allerdings weiterhin schwierig. Mit einer im Dezember letzten Jahres beschlossen Gesetzesänderung, die maßgeblich von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil unterstützt worden war, sollte fliegendem Personal erstmals gleiche Mitbestimmungsrechte garantiert werden. "Die deutsche Öffentlichkeit und Politik hat sich erfolgreich für eine Betriebsratsgarantie im Luftraum eingesetzt. Jetzt versucht Ryanair erneut, sich der Verantwortung zu entziehen", so Behle weiter. Das Unternehmen argumentiere damit, keinen Betrieb in Deutschland zu haben. ver.di akzeptiere diese Argumentation keinesfalls und bleibe weiterhin offen für konstruktive Verhandlungen. Ryanair müsse erkennen, dass Mitbestimmung ein wirtschaftsdemokratischer Grundpfeiler in Deutschland ist.

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Quelle:
Presseinformation vom 27.03.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2019

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