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GEWERKSCHAFT/1805: Bezahlungsbedingungen bei der neuen Autobahngesellschaft des Bundes (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. April 2019

ver.di hat weiteren wichtigen Schritt zu guten Bezahlungsbedingungen bei der neuen Autobahngesellschaft des Bundes vereinbart


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die privatrechtliche Autobahn GmbH des Bundes haben am Freitag (5. April 2019) einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur tarifvertraglichen Regelung der Arbeits- und Bezahlungsbedingungen für die zukünftig rund 15.000 Beschäftigten der Autobahngesellschaft zurückgelegt.

Mit der im September 2018 nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat gegründeten Gesellschaft war am 31. Oktober 2018 zunächst ein umfangreiches Eckpunktepapier vereinbart worden, das die Grundlage für die abzuschließenden Tarifverträge bildet. Es enthält die Leitlinien für die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit, die Bezahlung und die Eingruppierung, die bei der Gesellschaft gelten sollen, sowie für die Überleitung der Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16 Bundesländern.

Nunmehr hat sich ver.di mit der Autobahngesellschaft auf das Eingruppierungsverzeichnis mit den Tätigkeitsmerkmalen verständigt. Sie bilden die Grundlage für die Eingruppierung, die neben der Entgelttabelle maßgebend für die Bezahlung der Beschäftigten ist.

"Die Autobahn GmbH muss attraktive Arbeitsbedingungen bieten, damit die Beschäftigten der Länder bereit sind, zu ihr zu wechseln und so die Überführung der Bundesautobahnen aus der Verwaltung der Länder funktionieren kann. Dies wurde im Bereich der Eingruppierung mit der neuen Meilensteinvereinbarung erreicht", betonte Wolfgang Pieper, zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands für den öffentlichen Dienst.

Pieper wies insbesondere darauf hin, dass für viele der autobahntypischen Tätigkeiten die Eingruppierung um eine Entgeltgruppe höher als bei den Ländern festgelegt worden sei. Darüber hinaus werde sich generell die Eingruppierung bei der Autobahn GmbH nur noch nach den inhaltlichen Anforderungen der Tätigkeit richten, ohne dass es auf formale Ausbildungs- oder Studienabschlüsse ankomme. Pieper: "Bei der Autobahngesellschaft wird ein modernes, leistungsgerechtes Tarifrecht gelten."

Wie Pieper weiter mitteilte, sollen die Verhandlungen mit den im Manteltarifvertrag zu regelnden Arbeitsbedingungen fortgesetzt und insgesamt im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 05.04.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2019

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