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GEWERKSCHAFT/730: Branchenzuschläge für Leiharbeit in Papier, Pappe ... verarbeitenden Industrie (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Dezember 2012

Verhandlungsergebnis für Leiharbeit in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie: Branchenzuschläge bereits nach vier Wochen



Berlin, 18.12.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit ein erstes Verhandlungsergebnis über Branchenzuschläge für Leiharbeitsbeschäftigte in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie erzielt. "Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Entlohnungsbedingungen von Leiharbeitsbeschäftigten zu verbessern", betonte Verhandlungsführer Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, am Dienstag in Berlin. "Es ist ein Erfolg, dass der erste Zuschlag - anders als in den bisherigen Branchenzuschlags-Tarifverträgen - bereits nach vier Wochen gezahlt wird. Damit profitieren mehr Beschäftigte von den Zuschlägen", betonte Werneke. Der Vereinbarung müssen noch die zuständigen ver.di-Gremien zustimmen.

Das mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) erzielte Verhandlungsergebnis sieht vor, dass Leiharbeitsbeschäftigte nach vier Wochen Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb 4 Prozent Zuschlag auf den Leiharbeits-Tariflohn erhalten, nach drei Monaten gibt es 8 Prozent, nach fünf Monaten 12 Prozent, nach sieben Monaten 16 Prozent und nach neun Monaten 20 Prozent Zuschlag. Für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in der Tapetenindustrie wurden gesonderte Branchenzuschläge vereinbart, sie erhalten nach vier Wochen 7 Prozent, nach drei Monaten 11 Prozent, nach fünf Monaten 15 Prozent, nach sieben Monaten 19 Prozent und nach neun Monaten 23 Prozent.

Wie in den bisher von anderen Gewerkschaften mit BAP und iGZ abgeschlossenen Branchenzuschlags-Tarifverträgen für Leiharbeitsbeschäftigte in anderen Bereichen sind die Zuschläge auf maximal 90 Prozent der Entgelte der Stammbeschäftigten begrenzt. "Mit der Höhe der Zuschläge haben wir aber erreicht, dass qualifizierte Helferinnen und Helfer bereits nach fünf beziehungsweise spätestens nach sieben Monaten auf 90 Prozent des Stammbeschäftigten-Lohns kommen", unterstrich Werneke. Der Tarifvertrag soll am 1. Mai 2013 in Kraft treten.

ver.di setzt in den nächsten Wochen die Gespräche mit BAP und iGZ über Leiharbeitszuschläge in weiteren Branchen fort. "Wir wollen tarifvertraglich weitere Verbesserungen für Leiharbeitsbeschäftigte erreichen und durchsetzen, was möglich ist, auch bevor es zu einer gesetzlichen Regelung für Equal Pay vom ersten Tag an kommt", sagte die für Tarifpolitik zuständige stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. "Trotzdem halten wir es weiterhin für notwendig, dass gleiche Arbeit am gleichen Ort von Anfang an gleich bezahlt wird, egal ob Leiharbeit oder Stammarbeit."

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Quelle:
Presseinformation vom 18.12.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2012