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GEWERKSCHAFT/839: Mindestlohn von 8,50 Euro bringt Milliarden Euro zusätzliche Kaufkraft (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 9. Juli 2013

Mindestlohn von 8,50 Euro bringt bundesweit mehr als 19 Milliarden Euro zusätzliche Kaufkraft - Konjunkturprogramm und zweiter "Aufbau Ost"



Berlin, 09.07.2013 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) halten die Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde nicht nur für sozialpolitisch, sondern auch für wirtschaftlich begründbar und geboten. "Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro bringt Deutschland einen Kaufkraftzuwachs von mehr als 19,1 Milliar-den Euro", sagte der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg bei einem Pressegespräch am Dienstag in Berlin. "Der Mindestlohn ist damit ein eigenständiges Konjunkturprogramm, das über eine Stärkung der Binnenkaufkraft das derzeit eher mäßige Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik anschieben kann." Dies sei gerade vor dem Hintergrund der Euro-Krise und der Rezession in den südeuropäischen Krisenstaaten ein Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft. "Dies entspricht den Forderungen aus Brüssel zu einer Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland und schafft und sichert Arbeitsplätze", erklärte Möllenberg.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist aus Sicht der Gewerkschaften aber auch ein Beitrag zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in der Wirtschaft. "Es ist ein Skandal, wenn Dumpinglohn-Firmen sich die Hungerlöhne für ihre Beschäftigten mit den Steuern derjenigen Unternehmer subventionieren lassen, die angemessene Löhne zahlen", betonte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Jährlich werden mehr als zehn Milliarden Euro an ergänzendem Arbeitslosengeld II als Lohnsubvention gezahlt. Allein im Handel stocken die Jobcenter mit 1,5 Milliarden Euro Niedrigstlöhne auf. "Wir brauchen den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, damit endlich Schluss ist mit einem Geschäftsmodell, das auf Lohnarmut der Beschäftigten setzt und sich dabei - zu Lasten des fairen Wettbewerbs - vom Staat und damit den Steuerzahlern subventionieren lässt."

Im Auftrag von ver.di und NGG hatte das ISP Eduard Pestel Institut für Systemforschung in Hannover auf der Basis aktueller Sozial- und Beschäftigtendaten den Kaufkraftzuwachs durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro ermittelt. Danach wächst die Kaufkraft mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns bundesweit um 19,155 Milliarden Euro. Insgesamt würden mehr als neun Millionen Beschäftigte unmittelbar von dem Mindestlohn profitieren. Auf Westdeutschland entfielen danach 13,55 Milliarden Euro zusätzlicher Kaufkraft. In Ostdeutschland brächte der allgemeine gesetzliche Mindestlohn einen Kaufkraftschub von 5,605 Milliarden Euro. "Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wäre quasi zugleich ein zweites Programm 'Aufbau Ost'", sagte Matthias Günther, Vorstand und Studienleiter des Pestel Instituts.

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Quelle:
Presseinformation vom 09.07.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2013