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GEWERKSCHAFT/997: Mindestlohn muss ausnahmslos gelten - auch für Filmproduktionen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 26. Mai 2014

Mindestlohn muss ausnahmslos gelten - auch für Filmproduktionen



Berlin, 26.05.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt Ausnahmen für den Mindestlohn ab, das gelte auch für Praktikanten in der Filmwirtschaft, erklärt der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Ein allgemeiner, branchenübergreifender Mindestlohn muss genau das sein und bleiben und auf alle Beschäftigungsverhältnisse gleichermaßen angewandt werden. Ansonsten werden schon im Gesetz Schlupflöcher für andauerndes Lohndumping geschaffen.

Werneke kritisierte damit einen Vorstoß der Produzentenallianz, dem Arbeitgeberverband der Filmproduktionswirtschaft. Demnach sollen Praktikanten vor allem mit Blick auf die Filmwirtschaft bis zu zwölf Monate von der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro, der ab 1. Januar 2015 gelten soll, ausgenommen werden. Trotz bereits vorgebrachter deutlicher Kritik an dem Vorstoß der Produzentenallianz hatte diese ihre Forderung am vergangen Wochenende abermals bekräftigt.

"Obwohl Praktikantinnen und Praktikanten beim Film über viele Monate und mit hohem Engagement Leistung erbringen, will die Produzentenallianz die Betroffenen ohne auch nur halbwegs angemessene Bezahlung abspeisen. Aus Sicht der Filmwirtschaft ist das ein attraktives Geschäftsmodell - für die Betroffenen jedoch ein unerträgliches Ausmaß an fehlender Wertschätzung für ihre Arbeit. Und es ist zu befürchten, dass dann in den Produktionsfirmen und am Film-Set noch mehr Praktikantinnen und Praktikanten eingesetzt werden", warnte Werneke. Dabei gebe es für eine weitere Ausnahme beim Mindestlohn keine nachvollziehbaren wirtschaftlichen Argumente.

"Filmproduktionen werden in Deutschland bei der Herstellung von Kinofilmen in hohem Maße durch eine aus Abgaben und Steuern finanzierte Filmförderung mit insgesamt etwa 400 Millionen Euro pro Jahr subventioniert. Fernsehfilme werden überwiegend aus Rundfunkgebühren finanziert. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere systematische prekäre Beschäftigung von Praktikanten erst recht nicht hinnehmbar", unterstrich Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 26.05.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2014