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HAUSHALT/380: Entwurf für Haushalt des Landwirtschaftsministeriums gebilligt (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 128 vom 07. Juli 2010

Entwurf für Haushalt des BMELV vom Kabinett gebilligt


Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2011 beschlossen. Der Entwurf sieht für den Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Einzelplan 10) Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 5,48 Milliarden Euro vor.


Bundesministerin Aigner wertete den Etat angesichts der schwierigen Haushaltslage insgesamt als gute Basis für eine zukunftsfähige Landwirtschafts- und Verbraucherpolitik. "Wesentliche, im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen werden mit diesem Haushaltsentwurf umgesetzt. So wird das Sonderprogramm Landwirtschaft planmäßig weitergeführt und die Anstrengungen im Bereich Forschung und Innovation werden verstärkt," so Aigner.

Die Agrarsozialpolitik kann wie bisher fortgeführt werden. Mit rund 3,74 Milliarden Euro oder rund 68 Prozent stellt sie traditionell den Schwerpunkt des Einzelplans 10 dar. Bei den gesetzlich verankerten Leistungen kommt es aufgrund aktueller Entwicklungen (Änderungen der Zahl der Leistungsempfänger, günstigere Entwicklungen bei den Leistungsaufwendungen je Einzelfall) zu gewissen Einsparungen (rund 56 Millionen Euro gegenüber 2010). Änderungen in den gesetzlichen Regelungen der landwirtschaftlichen Sozialpolitik sind damit nicht verbunden. Auch in 2011 ist ein Zuschuss an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) in Höhe von 200 Millionen Euro vorgesehen. Mit dem Zuschuss wird ein Element des im Koalitionsvertrag beschlossenen Sonderprogramms für die Landwirtschaft umgesetzt.

Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) soll mit effektiv 600 Millionen Euro ausgestattet werden. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber 2010 (effektiv 700 Millionen Euro) um 100 Millionen Euro. Hier besteht jedoch Planungssicherheit für die Länder durch die Fortschreibung der GAK auf konstanter Höhe (effektiv 600 Millionen Euro bis 2014). Breitbandausbau und der Sonderrahmenplan Küstenschutz werden uneingeschränkt fortgeführt. Die GAK bleibt das wichtigste Förderinstrument des Bundes für die Bereiche Landwirtschaft, ländlicher Raum und Küstenschutz.

Die Verbraucherpolitik behält mit insgesamt 149,9 Millionen Euro ihren besonderen Stellenwert. In diesen Bereich fallen neben dem Bundesinstitut für Risikobewertung (65,5 Millionen Euro) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz (29,6 Millionen Euro) auch die Erhöhung des Stiftungskapitals der Stiftung Warentest (20 Millionen Euro) und Projekte der Verbraucherinformation in den Bereichen Ernährung und wirtschaftlicher Verbraucherschutz (19 Millionen Euro).

Der wichtige Bereich Forschung und Innovation wird gestärkt. Denn trotz Einsparnotwendigkeiten müssen wir die Ernährungs-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzpolitik zukunftsfähig ausrichten. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag festgelegten Erhöhung der Ausgaben für Bildung und Forschung werden für Forschung und Innovation im ELV-Bereich in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt zusätzlich 58 Millionen Euro bereit gestellt (Verteilung auf die Jahre: 2011: 9 Millionen Euro, 2012: 21 Millionen Euro, 2013: 28 Millionen Euro, für 2014 sind weitere 28 Millionen Euro vorgesehen). Die Mittel sollen vorrangig bei der Förderung nachwachsender Rohstoffe und bei der Innovationsförderung eingesetzt werden - hierfür sind 2011 zusammen 81,5 Millionen Euro veranschlagt.

Das Hauptelement des Sonderprogramms für die Landwirtschaft, das Grünlandmilchprogramm, wird wie geplant fortgesetzt. Nachdem das Programm in 2010 mit 300 Millionen Euro aufgelegt wurde, sind für 2011 200 Millionen Euro veranschlagt. Hierin enthalten sind wie in 2010 eine Kuhprämie und eine Grünlandprämie. Damit erhalten die Milchbauern Unterstützung, um ihre - in den letzten Monaten zwar leicht verbesserte, aber insgesamt nach wie vor angespannte - Einkommenssituation zu meistern.

Nicht weitergeführt werden soll die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Liquiditätssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Da die Gesamtsituation auf den Märkten sich leicht erholt zeigt und derzeit davon ausgegangen wird, dass sich diese Tendenz in der zweiten Hälfte 2010 und im Jahr 2011 fortsetzt, ist es vertretbar, hierauf zu verzichten. Hinzu kommt, dass das derzeitige Zinsniveau nach wie vor niedrig ist, so dass sich Betriebe relativ kostengünstig liquide Mittel am Geldmarkt beschaffen können.

Bei weiteren wichtigen Politikbereichen des BMELV konnte der Status quo beibehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Bilaterale Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen (14,75 Millionen Euro) und das Bundesprogramm Ökolandbau (16 Millionen Euro). Das erstmals in 2010 mit 6 Millionen Euro aufgelegte Programm zur Verstärkung von Exportförderaktivitäten wird mit 5 Millionen Euro fortgesetzt. Da hier in erster Linie die Initiative und Finanzierung der Wirtschaft gefragt ist, ist es sinnvoll, dieses Programm finanziell leicht degressiv auszustatten.

In den Haushaltsverhandlungen hat die Bundesregierung auch eine Einigung zu Agrardiesel erzielt. Sie sieht vor, dass sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro als auch die Obergrenze von 10.000 Litern pro Betrieb unbefristet abgeschafft werden. Bundesministerin Aigner würdigte dieses Ergebnis als besonderen Erfolg im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft. Die christlich-liberale Koalition halte damit ein zentrales agrarpolitisches Versprechen ein, betonte Aigner. Die Regelung soll im Rahmen des Energiesteuergesetzes umgesetzt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 128 vom 07.07.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2010