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MELDUNG/429: Briefporti ab 2014 und Entgelte für Adress- und Postfachzugang genehmigt (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 2. Dezember 2013

Bundesnetzagentur genehmigt Briefporti ab 2014 und Entgelte für Adress- und Postfachzugang

Homann: "Weiterhin qualitativ hochwertige Leistungen an sechs Werktagen"



Die Bundesnetzagentur hat die Briefporti der Deutschen Post AG (DP AG) für das Jahr 2014 genehmigt. In weiteren Entscheidungen hat sie die Entgelte der Wettbewerber für den Adress- und Postfachzugang bei der DP AG festgelegt.


Die Vorgaben für den Preissetzungsspielraum bei den Briefporti sind bereits Mitte November dieses Jahres im sog. Maßgrößenverfahren für die kommenden fünf Jahre festgesetzt worden. Auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen hat die DP AG daraufhin ihre neuen Entgelte für das Jahr 2014 beantragt. Die Bundesnetzagentur hatte somit noch einmal genau zu prüfen, ob der Preiserhöhungsspielraum, der jährlich 0,2 Prozent unter der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Inflationsrate liegen muss, korrekt auf die Gesamtheit der Produkte angewandt wurde, die der Entgeltregulierung unterliegen.

Danach darf die DP AG das Porto für den Standardbrief um zwei Cent auf nunmehr 0,60 Euro erhöhen. Ebenso steigen die Preise für Einschreiben um 10 Cent auf 2,15 Euro und für das "Einschreiben Einwurf" um 20 Cent auf 1,80 Euro. "Für diese Entgelte erhalten die Versender weiterhin eine qualitativ hochwertige Leistung an sechs Zustelltagen pro Woche", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Sollten die Bedingungen des Universaldienstes künftig eingeschränkt werden auf z. B. Postzustellungen an nur fünf Werktagen oder auf eine Verkleinerung des Briefkasten- oder Filialnetzes, müsste die Bundesnetzagentur die Maßgrößen, welche die sich aus dem Universaldienst ergebenden Lasten berücksichtigen, erneut überprüfen.

Im letzten Jahr gab es erstmals nach 15 Jahren eine moderate Briefportosteigerung von drei Cent auf 0,58 Euro. Mit der erneuten Erhöhung auf 0,60 Euro liegt das Briefporto nur vier Cent über dem Porto des Jahres 1998 - damals betrug es bereits 0,56 Euro. Zwischenzeitlich wurde das Porto auf 0,55 Euro gesenkt und blieb viele Jahre stabil. Einige Postdienstleistungen sind heute immer noch günstiger als zu Beginn der Regulierung im Jahr 1998. So musste der Kunde 1998 für den Kompaktbrief umgerechnet 1,12 Euro bezahlen, 2014 wird er weiterhin nur 0,90 Euro kosten. Auch der Großbrief liegt acht Cent (Preis: 1,45 Euro), die Postkarte sechs Cent (Preis: 0,45 Euro) unter dem Preisniveau von 1998.

Die weiteren Entscheidungen der Bundesnetzagentur betreffen Dienstleistungen, die die DP AG ihren Wettbewerbern gewähren muss. So ist sie verpflichtet, den Wettbewerben Zugang zu ihren Postfachanlagen zu gewähren, damit diese an Postfächer adressierte Sendungen zustellen können. Außerdem muss die DP AG auf Nachfrage Umzugsadressen an die Wettbewerber mitteilen, damit diese Briefe an die neuen Anschriften zustellen können.

Die Entgelte, die die DP AG für diese Leistungen verlangen darf, wurden nun erneut festgelegt. "Die genehmigten Entgelte, die jeweils deutlich unter den von der Post AG beantragten Preisen liegen, ermöglichen es den Wettbewerbern, auch weiterhin die Leistungen für ihre Kunden zu erschwinglichen Preisen zu erbringen", erläuterte Jochen Homann.


Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 02.12.2013
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2013