Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 02.01.2020
Bundesnetzagentur klärt 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf
Vizepräsident Franke: "Erfreulich wenig Störungen gemeldet"
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und die Beseitigung begleitet.
"Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient
und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen
nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das
Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem
erfreulich niedrigen Niveau", sagt Peter Franke, Vizepräsident der
Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur führt mit präventiven
Überprüfungen von Frequenzzuteilungen Qualitätssicherungsmaßnahmen bei
den Frequenzzuteilungsinhabern durch. Die Störungsbearbeitung ergänzt
unsere Tätigkeiten im Rahmen der Frequenzregulierung und der
Marktüberwachung."
Neben der Funkstörungsbearbeitung für sicherheitsrelevante Funkdienste und im industriellen Bereich haben in über 1.200 Fällen Bürger und Bürgerinnen von der Störungsbearbeitung profitiert. Die Störungen betrafen zum Beispiel den Mobilfunk, WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräte wie Funkkopfhörer, Funkautoschlüssel und Funkgaragentoröffner.
Neben der Funkstörungsbearbeitung und präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen kontrolliert der Prüf- und Messdienst u.a. die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Des Weiteren sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.
Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter 04821 89 55 55 oder per E-Mail: funkstoerung@bnetza.de erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende informiert, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht wurden.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 02.01.2020
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2020
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