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STATISTIK/4348: Grenzpreis für Gas 2016 (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 30.11.2017

Grenzpreis für Gas 2016: -10,9% zum Vorjahr
Durchschnittserlös bei Abgabe an Haushalte: -5,5% zum Vorjahr


Wiesbaden - Der Grenzpreis für Gaslieferungen an Letztverbraucher lag im Jahr 2016 bei 3,53 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 10,9% gegenüber dem Jahr 2015 gesunken - damals hatte er 3,96 Cent je Kilowattstunde betragen.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde (ohne Umsatzsteuer), berechnet aus den Gaslieferungen an alle Letztverbraucher. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.

Der Durchschnittserlös, den die Versorgungsunternehmen aus der Gasabgabe an Haushaltskunden erzielt haben, belief sich im Jahr 2016 auf 5,19 Cent je Kilowattstunde, 5,5% weniger als 2015. Bei der Abgabe an die Industrie erhielten sie 2016 im Durchschnitt 2,44 Cent je Kilowattstunde. Das war ein Minus von 17,3% gegenüber 2015.


Detaillierte Informationen, aktuelle Ergebnisse und lange Zeitreihen zur Erhebung über Gasabsatz und Erlöse können in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabelle Gasabsatz und Erlöse (43341-0001) abgerufen werden. Die endgültigen Ergebnisse für das laufende Berichtsjahr stehen dort spätestens am 31. Januar 2018 zum Download zur Verfügung.

WEITERES
Ergebnisse und weiterführende Informationen liegen im Themenbereich Energie vor.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 433 vom 30.11.2017
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2017

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