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TELEKOMMUNIKATION/674: Endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 24. Februar 2011

Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte bekannt


Die Bundesnetzagentur hat heute ihre endgültigen Entgeltgenehmigungen für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber, die sog. Mobilfunkterminierung, bekannt gegeben. Danach gelten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 folgende Mobilfunkterminierungsentgelte:

Telekom Deutschland GmbH 3,38 ct/min
Vodafone D2 GmbH 3,36 ct/min
Telefónica O2 Germany GmbH & Co OHG 3,39 ct/min
E-Plus Mobilfunk GmbH & Co KG 3,36 ct/min

Die Mobilfunkterminierungsentgelte waren Ende November 2010 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil erstmals vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.

Aufgrund zusätzlich gewonnener Erkenntnisse im Rahmen der nationalen Konsultation sind die jetzt endgültig festgelegten Entgelte marginal höher als die Ende November 2010 vorgeschlagenen und bislang vorläufig genehmigten Entgelte. Die deutliche Reduzierung gegenüber dem bis Ende November geltenden Entgeltniveau (6,59 ct/min für die beiden D-Netze und 7,14 ct/min für die beiden E-Netze) beruht im Wesentlichen auf der deutlichen Zunahme der Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen. Grund hierfür ist wiederum ein sehr deutlicher Anstieg der Datenmengen, u. a. getrieben durch die sehr erfolgreiche Smartphone-Vermarktung der Mobilfunk-Netzbetreiber. Dem Anstieg der Gesamtverkehrsmenge steht allerdings bislang eine stabile Kostensituation im Mobilfunkbereich gegenüber, d. h. die Kosten steigen nicht proportional zur Nutzung. Beide Effekte führen zu deutlich geringeren Minutenentgelten.

"Bei der Anrufzustellung in ein Netz handelt es sich um ein natürliches Monopol, deshalb werden die Mobilfunkterminierungsentgelte reguliert. Die abgesenkten Mobilfunkterminierungsentgelte beeinträchtigen auch nicht den mobilen Breitbandausbau. Hier gibt es keinen kausalen Zusammenhang", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Kunden fragen zunehmend mobile Datendienste nach, die über hinreichende Netzkapazitäten abgewickelt werden müssen. Gerade im Mobilfunk besitzt das Unternehmen, das am schnellsten ein leistungsfähiges Netz aufbaut, auch die größte Attraktivität für die Kundenaquisition", erklärte Kurth.

Die jetzt endgültig festgesetzten Entgelte gelten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 und ersetzten damit die vorläufig genehmigten Entgelte vollumfänglich. Die Entgelte sind bis zum 30. November 2012 befristet.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Februar 2011
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2011