Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

TELEKOMMUNIKATION/764: Künftige Rahmenbedingungen für Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 20. März 2014

Künftige Rahmenbedingungen für Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse

Homann: "Call-by-Call und Preselection sind nach wie vor wichtige Option für Verbraucherinnen und Verbraucher"



Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.


"Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebotestellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es daher nicht, diese Wahlmöglichkeiten schon jetzt aufzuheben", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entgelte für Telefonanschlüsse bei der Telekom sollen ebenfalls wie bisher einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Danach überprüft die Bundesnetzagentur die Entgelte, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie missbräuchlich sind und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Künftig nicht mehr reguliert werden Telefonanschlüsse, die die Telekom Großkunden im Rahmen von Gesamtverträgen mit einem Jahresnettoumsatz von mehr als 500.000 Euro bereitstellt. In diesem Marktsegment konnte keine beträchtliche Marktmacht der Telekom mehr festgestellt werden. Die jetzt vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen betreffen daher nicht solche Anschlüsse.


Der Verfügungsentwurf ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de nachzulesen und steht dort als Download bereit. Alle interessierten Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, bis zum 16. April 2014 Stellung zu nehmen.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 20.03.2014
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2014