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TELEKOMMUNIKATION/778: Zulassungsverfahren zur Frequenzversteigerung eröffnet (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 29. Januar 2015

Zulassungsverfahren zur Frequenzversteigerung eröffnet

Homann: "Mit der Frequenzversteigerung verbessern wir die Breitbandversorgung in Deutschland."



Die Bundesnetzagentur hat mit Veröffentlichung der Entscheidung zur Frequenzversteigerung das Zulassungsverfahren für alle interessierten Unternehmen eröffnet.


"Die Entscheidung der Bundesnetzagentur schafft die Voraussetzungen für die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: "Als erstes Land in Europa wollen wir auch die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich hierfür vergeben. Insbesondere die frühzeitige Vergabe dieser Frequenzen soll im ländlichen Raum die Breitbandversorgung im Wettbewerb der Anbieter spürbar verbessern."

Durch die Umstellung der Rundfunkausstrahlung auf DVB-T2 können die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich im Umfang von 2 x 30 Megahertz ab 2017 schrittweise für mobiles Breitband genutzt werden. Diese Frequenzen ermöglichen mit relativ wenigen Funkstationen den Netzausbau insbesondere in Regionen, die bisher auf schnelles Internet verzichten müssen. Sie werden gemeinsam mit den Frequenzen in den Bereichen 900- und 1800-Megahertz versteigert, deren Nutzungsrechte Ende 2016 auslaufen.

Zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung sieht die Entscheidung vor, dass die bestehenden Netzbetreiber jeweils eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % der Haushalte bundesweit sicherstellen. Dabei sind Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor zu erreichen. Den Haushalten sollen im Wettbewerb der Anbieter in der Regel Übertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde zur Verfügung gestellt werden. Auch ist die Versorgung mit mobilem Breitband entlang der Bundesautobahnen und der ICE-Strecken sicherzustellen. Neueinsteiger unterliegen diesen Auflagen nicht.

Die Entscheidung der Präsidentenkammer erging nach umfangreicher Konsultation der interessierten Kreise und im Benehmen mit dem Beirat der Bundesnetzagentur.

Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können bis zum 6. März 2015 Zulassungsanträge stellen. Die Durchführung der Auktion ist Mai/Juni 2015 in Mainz vorgesehen.

Die Entscheidung sowie weitere Informationen finden Sie unter:
www.bundesnetzagentur.de/projekt2016

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.01.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2015


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