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TOURISTIK/403: Ministerratsentscheidung für mehr Wettbewerbsgleichheit im europäischen Reisemarkt (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 5. Dezember 2014

Tourismusbeauftragte Gleicke zur EU-Pauschalreiserichtlinie:

Entscheidung des Ministerrats ist Signal für mehr Wettbewerbsgleichheit im europäischen Reisemarkt



Am 4. Dezember hat sich der Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel auf eine gemeinsame Position der EU-Mitgliedstaaten zur neuen Pauschalreiserichtlinie geeinigt. Vorausgegangen waren Verhandlungen mit dem Ziel, das geltende Pauschalreiserecht den Herausforderungen des zunehmend digitalen Reisemarkts anzupassen und z. B. auch dynamische Buchungskonstellationen, die im Onlinehandel typisch sind, einzubeziehen (als sog. Reisearrangements oder "Bausteinreisen").

Iris Gleicke, Beauftragte der Bundesregierung für den Tourismus und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zum Abstimmungsergebnis: "Ich hätte mir für die Verhandlungen im Rat etwas mehr Zeit gewünscht, um sicherzustellen, dass in dieser schwierigen Materie wirklich ausgefeilte Lösungen gefunden werden. Schließlich sind Interessen von Tourismusunternehmen mit sehr unterschiedlichen Geschäftsmodellen und natürlich die der Reisenden zu berücksichtigen. Hier steht in den kommenden Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission noch einiges an Feinarbeit bevor. In der Gesamtschau wurde in den Verhandlungen aus deutscher Sicht allerdings viel Positives erreicht: So konnten wir Bestrebungen einiger Mitgliedstaaten, die Bausteinreisen wieder aus dem Anwendungsbereich zu streichen, erfolgreich entgegentreten. Dies nähert die Pflichten von Online-Reiseanbietern und klassischen Reiseveranstaltern an und schafft so mehr Wettbewerbsgleichheit. Die Pflicht zur Insolvenzabsicherung ist im Vergleich zum Kommissionsentwurf fairer und interessengerechter ausgestaltet, was insbesondere die Belange kleinerer Reisebüros berücksichtigt. Nicht zuletzt werden europaweit die Rechte der Reisenden gestärkt. Für deutsche Reiseveranstalter bedeutet dies angesichts des im Vergleich hohen deutschen Verbraucherschutzniveaus gleichzeitig auch einen Schritt hin zu einem 'level playing field'."

Das europäische Gesetzgebungsverfahren zur neuen Pauschalreiserichtlinie geht nun in eine weitere Runde: Nachdem sich das Europäische Parlament bereits im März 2014 positioniert hatte, werden die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission voraussichtlich unter lettischer Präsidentschaft aufgenommen werden.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 5. Dezember 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2014