Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 21. August 2015
Entgelte 2011 der DB Netz AG aus regulatorischer Sicht nicht zu beanstanden
Die Bundesnetzagentur hat gestern gegenüber der DB Netz AG die Prüfung der Entgelthöhen des Trassenpreissystems 2011 abgeschlossen.
Die DB Netz AG hat mit ihren Entgelteinnahmen im Jahr 2011 die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Die Bundesnetzagentur fordert die DB Netz AG aber auf, die Berechnungen und Darlegungen der Kosten zu verbessern.
Die Bundesnetzagentur hat die für das Jahr 2011 verlangten
Entgelthöhen für die Trassennutzung auf die Einhaltung der
Vorschriften des Eisenbahnrechts über den Zugang zur
Eisenbahninfrastruktur überprüft. Gegenstand der Prüfung waren die in
Summe für die Erbringung der durch den Betrieb des Schienennetzes
entstehenden Kosten zuzüglich einer marktüblichen Rendite.
In der Entscheidung hat die Bundesnetzagentur mit Blick auf die zukünftige Berechnung der Kosten Anpassungen angeordnet. Gleichzeitig wurden der DB Netz AG Empfehlungen und Hinweise erteilt, um zukünftige Prüfungen zu vereinfachen. Die Zuordnung von Kosten und Erträgen sowie von Vermögenswerten und Finanzmitteln war in Teilen nicht transparent erfolgt. Darüber hinaus zeigten sich zum Teil auch Unterschiede in der Bewertung einzelner Kosten- und Bilanzpositionen zwischen DB Netz AG und Bundesnetzagentur. Gleichzeitig wurden der DB Netz AG Empfehlungen und Hinweise erteilt, um zukünftige Prüfungen zu vereinfachen.
Der Bescheid der Bundesnetzagentur ist noch nicht bestandskräftig. Gegenwärtig können daher noch keine Schlussfolgerungen für weitere Entgelthöhenprüfungen getroffen werden.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 21.08.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2015
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