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VERKEHR/1447: Bauernverband kritisiert ungebremsten Flächenverbrauch durch Bundesverkehrswegeplan 2030 (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 3. August 2016

DBV kritisiert ungebremsten Flächenverbrauch durch Bundesverkehrswegeplan 2030

Belange der Landwirtschaft müssen stärker Berücksichtigung finden


Der vom Bundeskabinett heute verabschiedete Bundesverkehrswegeplan 2030 berücksichtigt aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu wenig. Diese müssen bei den notwendigen Planungs- und Verfahrensschritten für den Neu- und Ausbau der Bundesverkehrswege (Straßen, Schienen und Wasserwege) hinreichend zum Tragen kommen. Der Bundesverkehrswegeplan legt fest, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert.

Insbesondere ist der wesentlichen Reduzierung der Überbauung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für Infrastrukturprojekte eine stärkere Bedeutung beizumessen, erklärte der DBV. Im Sinne der Erreichung des Ziels der Bundesregierung ist es erforderlich, nur solche Infrastrukturmaßnahmen zu fördern, die sich noch im Rahmen des 30-Hektar-Ziels halten und diesen nicht überschreiten. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Bundesverkehrswegeplan nimmt hingegen so viele Maßnahmen in dem vordringlichen Bedarf auf, dass das 30-Hektar-Ziel nicht zu erreichen ist. Hier muss dem Grundsatz "Ausbau vor Neubau" noch konsequenter Vorrang eingeräumt werden. Außerdem ist die zusätzliche Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bei naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen zu minimieren, forderte der DBV. Zu diesem Zweck müssen die unterschiedlichen Kompensationsregelungen der Länder vereinheitlicht und auf die Flächenschonung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgerichtet werden.

Auch bei der Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses zum Bundesverkehrswegeplan wurden die Auswirkungen auf die land- und forstwirtschaftliche Produktion nicht ausreichend berücksichtigt. Der Deutsche Bauernverband erwartet, dass seine Anliegen zum Bundesverkehrswegeplan bei den parlamentarischen Beratungen nach der Sommerpause beachtet und die Bedarfspläne nochmals angepasst werden. Das gilt vor allem auch für die auf dem Bundesverkehrsplan basierenden Gesetzentwürfe. Gleichzeitig geht es beim Bundesverkehrswegeplan aber auch darum, die erforderlichen Infrastrukturen für die Entwicklungsmöglichkeiten ländlicher Räume fest im Blick zu behalten. Die Erreichbarkeit ländlicher Räume muss weiter verbessert werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. August 2016
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2016

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