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VERBRAUCHERSCHUTZ/375: Schutz vor illegaler Telefon-Hotline zur Schweinegrippe (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 19. August 2009

Bundesnetzagentur schützt Verbraucher vor illegaler Telefon-Hotline zur Schweinegrippe

Kurth: "Dem Geschäft mit der Angst durch unerlaubte Werbeanrufe treten wir schnell und entschlossen entgegen"


Unerlaubte Telefonanrufe zum Thema Schweinegrippe haben seit vergangenem Donnerstag zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden bei der Bundesnetzagentur geführt. Daraufhin hat die Bundesnetzagentur unverzüglich Ermittlungen aufgenommen und bereits am Freitag - wegen Gefahr im Verzug ohne Anhörung - die Abschaltung der beiden verwendeten Rufnummern im öffentlichen Interesse und zum Schutz der Verbraucher angeordnet. Ferner hat sie jetzt auch ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen.

"Unseriöse Geschäftemacher haben die Unsicherheit und Angst von Verbrauchern vor einem gesundheitlichen Risiko durch die Schweinegrippe in besonders unverfrorener Weise ausgenutzt. Dies haben wir unverzüglich unterbunden", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Verbraucher erhielten, insbesondere auch nachts, einen Telefonanruf eines vermeintlichen "Europäischen Zentralinstitutes für Seuchenbekämpfung". Hierbei wurde die Berliner Absenderrufnummer 030 20179948 übertragen. Eine Bandansage täuschte den Verbrauchern vor, dass eine persönliche Information zur Schweinegrippe vorliege. Die Verbraucher wurden aufgefordert, zu ihrer eigenen Sicherheit die hochpreisige Rufnummer (0)9001 000 184 anzurufen. Unter dieser Rufnummer waren per Bandansage lediglich allgemeine Aussagen zur Schweinegrippe zu hören. Diese dienten offensichtlich dazu, den Verbraucher hinzuhalten, um einen möglichst großen Umsatz über die Rufnummer zu erzielen.

Bei den Anrufen handelt es sich um unerlaubte Telefonwerbung. Sie sind daher rechtswidrig. Zudem enthalten sie fehlerhafte Preisangaben.

"Durch die umgehende Abschaltung der Rufnummern sowie das schnell verhängte Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung wird der Schaden bei den Verbrauchern auf ein Minimum begrenzt", so Kurth. Verbindungen zu der (0)900er-Rufnummer dürfen rückwirkend ab dem 13. August 2009 nicht mehr berechnet werden. Verbraucher, die danach diese Rufnummer angerufen haben, sollten dennoch ihre nächste Telefonrechnung genau prüfen.

Bei Fragen zur Schweinegrippe verweist die Bundesnetzagentur unter anderem auf die kostenlose Bürger-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer (0)800 44 00 55 0. Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem auf der Homepage des Bundesministeriums unter:

http://www.bmg.bund.de/schweinegrippe

Verbraucher, die unverlangte Werbeanrufe erhalten,
können sich telefonisch unter +49 291 9955-206,

per E-Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de

sowie postalisch unter den nachfolgenden Adressen an die Bundesnetzagentur wenden:

Bundesnetzagentur, Nördeltstraße 5, 59872 Meschede oder
Bundesnetzagentur, Schütt 13, 67433 Neustadt.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. August 2009
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2009