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VERBRAUCHERSCHUTZ/438: "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" wird fortgesetzt (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 048 vom 24. Februar 2011

Aigner: "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" wird fortgesetzt
Zwei Jahre nach dem Start der Initiative zieht die Ministerin eine erste Bilanz


Zwei Jahre nach dem Start ihrer "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" hat sich Bundesministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin mit über 40 Verbänden aus der Finanzwirtschaft, den Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen getroffen, um eine Zwischenbilanz zu ziehen.


"Wir haben entschlossen gehandelt und die richtigen Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise gezogen. Deutschland hat Maßstäbe gesetzt beim Verbraucherschutz. Wir sind damit Vorreiter in Europa und setzen uns weiter dafür ein, dass unsere hohen Standards auch EU-weit zur Anwendung kommen", sagte Aigner.

Die Ministerin erklärte, die "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" werde in den kommenden Jahren fortgesetzt. "Auch wenn wir bereits wichtige Verbesserungen für die Verbraucher erreicht haben und vieles auf dem Weg ist, gibt es noch viel zu tun." Auf der weiteren Agenda stehe zum Beispiel die gesetzliche Verankerung der unabhängigen Honorarberatung, die frei von Provisionsinteressen ist und nur durch das Kundenhonorar finanziert wird. Eine weitere Herausforderung sei die Reform der Finanzaufsicht. "Diese Aufgabe müssen wir in der Bundesregierung entschlossen anpacken - im Interesse der Verbraucher ebenso wie im Interesse stabiler Finanzmärkte", sagte Aigner. Nur eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht werde sicherstellen, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zum Anlegerschutz breit umgesetzt und die höheren Standards von allen Instituten zuverlässig eingehalten werden.

Die Verbände nutzten das Treffen in Berlin zu einem intensiven Erfahrungsaustausch. Bundesverbraucherministerin Aigner äußerte bei der Konferenz die Erwartung, dass die Finanzwirtschaft die gesetzlichen Regelungen durch selbst gesetzte Branchenstandards weiter ergänzt: "Die Wirtschaft sollte auch von sich aus aktiv werden und den Verbraucherschutz ernst nehmen", so die Forderung der Ministerin. Der Gesetzgeber habe durch klare Entscheidungen den Rahmen vorgegeben. Die Finanzbranche sei nun gefordert, die Vorgaben rasch zu erfüllen und aktiv auszufüllen. Aigner: "Wir brauchen in Deutschland einen Wettbewerb um Transparenz. Immer mehr Banken erkennen, dass Verbraucherorientierung und Kundenservice entscheidende Wettbewerbsvorteile sind. Die Finanzbranche trägt selbst eine hohe Verantwortung dafür, dass ihr die Verbraucher wieder Vertrauen entgegenbringen".

Die "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" im Überblick

Die Qualitätsoffensive ist eine verbraucherpolitische Konsequenz aus der Finanzmarktkrise und hat das Ziel, die Qualität der Finanzberatung nachhaltig zu verbessern.

Die drei wichtigsten Bereiche im Überblick:

Die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls und die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Falschberatung wurden zum 1. Januar 2010 für den Wertpapierbereich eingeführt. Damit hat sich nicht nur die haftungsrechtliche Situation der Anleger verbessert. Das Protokoll muss laut Gesetz wichtige Angaben enthalten wie etwa Anlass und Dauer der Beratung, persönliche Situation und wesentliche Anliegen des Kunden, die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe. Die individuellen Wünsche des Kunden müssen berücksichtigt werden. Die Protokollierungspflicht ergänzt die bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird.

Der "Beipackzettel" für Anlageprodukte, ein standardisiertes Informationsblatt, war vom BMELV im Sommer 2009 zunächst als Empfehlung herausgegeben und von einigen Banken - jedoch nicht von allen - freiwillig umgesetzt worden. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz schreibt das Produktinformationsblatt nun erstmals gesetzlich vor. Über entscheidende Faktoren wie Rendite, Risiko und Kosten einer Geldanlage muss künftig auf dem "Beipackzettel" wahrheitsgemäß, übersichtlich und leicht verständlich informiert werden. Durch einheitliche Vorgaben ist die Vergleichbarkeit sichergestellt. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, sich auf einen Blick über die Chancen und Risiken einer Geldanlage zu informieren. Nach Brancheninformationen ist davon auszugehen, dass die Banken die "Beipackzettel" künftig auch im Internet zum Download bereitstellen werden.

Eine weitere Schutzlücke wird derzeit geschlossen: der sogenannte "Graue Kapitalmarkt". Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich seit 16. Februar 2011 in der Abstimmung mit den Ländern und Verbänden. Sowohl die Produkte des Grauen Kapitalmarktes, z.B. geschlossene Fonds, als auch die ca. 80.000 Finanzvermittler, die auf diesem Markt aktiv sind, müssen sich auf eine strenge Regulierung einstellen. Sie müssen künftig die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater, einschließlich Dokumentationspflicht und Produktinformationsblatt. Hinzu treten die Registrierungspflicht, die Sachkundeprüfung für alle, die an der Vermittlung oder Beratung mitwirken, und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Aigner: "Der graue Kapitalmarkt wird mit diesen Maßnahmen in Zukunft deutlich heller werden."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 048 vom 24.02.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2011