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VERBRAUCHERSCHUTZ/536: Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung (VZHH)


Verbraucherzentrale Hamburg e.V. - 15. Juli 2015

Dreiste Anrufe reißen nicht ab

Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung


Trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 gehen täglich Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung bei den Verbraucherzentralen ein. In vielen Fällen beklagen Verbraucher, dass sie durch aggressive Verkaufsmaschen dazu gebrachten wurden, einen Vertrag abzuschließen, ohne sich darüber im Klaren gewesen zu sein. Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen erfasst, welches Ausmaß die Belästigung am Telefon zurzeit hat.

Längst sind es nicht mehr nur Gewinnspielbetreiber, die durch dreiste Maschen am Telefon auffallen. An vorderster Stelle steht inzwischen ebenso der Vertrieb von Produkten der Energieversorger. "Der Gesprächspartner am Telefon gibt vor, im Auftrag des aktuellen Versorgers anzurufen", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen bemerken die Angerufenen, dass sie nicht nur ihren Tarif wechseln, sondern auch den Anbieter. "Wer da unterzeichnet, zieht in der Regel den Kürzeren, denn die Angebote anderer Energieunternehmen sind meistens günstiger und fairer für den Kunden", weiß Rehberg.

Das Nachsehen haben Verbraucher auch bei anderen Verträgen, die am Telefon abgeschlossen werden. So stellen sich viele Zeitschriftenabonnements, die angeblich aus einer Testlieferung bestehen, als langfristige Abonnementverträge heraus, und sogenannte Datenzentralregister wollen Verbraucher vermeintlich vor lästiger Werbung anderer Firmen schützen, schicken dann aber Zahlungsaufforderungen von mehreren hundert Euro. "Obwohl unerbetene Werbeanrufe verboten sind, können im Rahmen eines solchen Telefonats wirksame Verträge geschlossen werden", warnt Rehberg. "Wer in die Falle tappt, sollte unbedingt sein Widerrufsrecht geltend machen."

Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt noch mehrere Wochen lang die Beschwerden von Verbrauchern zu belästigender Telefonwerbung. Betroffene können über die Internetseite www.vzhh.de an einer Online-Umfrage teilnehmen. Abgefragt wird, wie häufig Verbraucher mit Werbeanrufen belästigt werden und welche Branchen dabei besonders auffallen. Mit den gesammelten Beschwerden wollen die Verbraucherschützer herausfinden, ob die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15.07.2015
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-0, Fax (040) 24832-290
E-Mail: info@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2015

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