Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

ARBEITSRECHT/076: Gefahrgut-Fahrer bei Verstoß gegen Alkoholverbot fristlos gekündigt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. Februar 2009

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot droht fristlose Kündigung


Köln/Berlin (DAV). Einem Gefahrgut-Fahrer, der während der Arbeitszeit gegen das vorgeschriebene Alkoholverbot verstößt, kann fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. März 2008 (AZ: 7 Sa 1369/07) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.

Für Gefahrgut-Transporte gilt grundsätzlich die 0,00 Promillegrenze. Der 56jährige Fahrer der Beklagten wurde nach 9:00 Uhr mit 0,2 Promille Blutalkohol am Steuer angetroffen. Da war er bereits seit 4:45 Uhr unterwegs. Sein Fahrzeug war mit flüssigem Stickstoff beladen.

Die Arbeitgeberin kündigte dem Kläger daraufhin fristlos. Das Landesarbeitsgericht befand trotz der 7jährigen Dauer des Arbeitsverhältnisses und der schlechten Arbeitsmarktchancen die fristlose Kündigung als gerechtfertigt. Die Fahrer des Transportunternehmens würden jährlich in einer Schulung belehrt und in deren Arbeitsverträgen werde auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen. Auch die Behauptung des Klägers, er habe lediglich ein alkoholhaltiges Medikament eingenommen, konnte das Gericht nicht überzeugen.

Über Chancen und Risiken eines Prozesses klärt eine Anwältin oder Anwalt auf. Im Arbeitsrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte benennt die Deutsche Anwaltauskunft bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct/min) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 8/09 vom 6. Februar 2009
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Februar 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
Fax: 0 30/72 61 52-1 93
E-mail: schlaefke@anwaltverein.de; lehmann@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2009