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ARBEITSRECHT/146: Mitarbeiter haben Angst - Kein Hund im Büro (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 25. Oktober 2013

Rubrik: Beruf/Recht/Urteile

Mitarbeiter haben Angst: Kein Hund im Büro



Düsseldorf/Berlin (DAV). Haben Mitarbeiter Angst vor dem Hund eines Kollegen, darf der Arbeitgeber dem Hundehalter das Mitbringen des Tieres untersagen. Über eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. September 2013 (AZ: 8 Ca 7883/12) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Mitarbeiterin einer Werbeagentur brachte - wie auch andere Agenturmitarbeiter - mit Erlaubnis des damaligen Geschäftsführers ihren Hund mit zur Arbeit. Im November erhielt die Frau jedoch einen Brief mit dem Verbot, das Tier weiterhin mitzubringen. Es hatte zuvor bereits Gespräche wegen des Verhaltens des Hundes gegeben, die jedoch keine Änderung bewirkt hatten. In den Augen der anderen Mitarbeiter war der Hund der Kollegin verhaltensauffällig und aggressiv. Die Tür zum Büro der Frau, die als Assistentin der Geschäftsführung tätig war, musste immer geschlossen gehalten werden, wenn das Tier im Haus war. Kollegen hatten Angst, das Stockwerk zu betreten.

Die Frau klagte erfolglos gegen das Verbot. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich sowohl Mitarbeiter als auch einer der Geschäftsführer von dem Hund bedroht fühlten. Ob der Grund hierfür im Charakter des Hundes zu sehen sei, sei für die Entscheidung unerheblich. Auf jeden Fall seien Arbeitsabläufe gestört worden. Gerade in einer Werbeagentur finde eine rege Kommunikation und damit viel Bewegung in den Räumen statt. Eine Einschränkung dieser Kommunikation, weil Mitarbeiter Angst vor dem Hund hätten, müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen. Die Kollegen der Hundehalterin hätten sich außerdem an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr wohl gefühlt. Auch aufgrund seiner Fürsorgepflicht dürfe der Arbeitgeber ein solches Verbot aussprechen.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung ArbR 19/13 vom 25. Oktober 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2013