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ARBEITSRECHT/151: Weihnachtsschmuck im Büro nur mit Zustimmung vom Chef (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Dezember 2013

Ressort: Ratgeber/Service/Weihnachten

Weihnachtsschmuck im Büro: nur mit Zustimmung vom Chef



Berlin (DAV). Viele Büros sind in der Weihnachtszeit festlich geschmückt. Wer friedliche Weihnachten erleben möchte, sollte vor dem Dekorieren aber unbedingt den Chef fragen - und die Brandschutzordnung lesen. So bleibt man vor bösen Überraschungen gefeit, warnt die Deutsche Anwaltauskunft.

Viele Arbeitnehmer mögen es auch am Arbeitsplatz weihnachtlich. Bevor man das Büro dekoriert, sollte man aber unbedingt eine Erlaubnis einholen. Denn bei vielen Arbeitgebern ist privater Weihnachtsschmuck verboten. Das liegt vor allem an der Brandgefahr, die zum Beispiel von Kerzen und trockenen Tannennadeln ausgeht.

Auch wenn der Chef Weihnachtsschmuck erlaubt, sollten Arbeitnehmer unbedingt auf die Sicherheit ihrer weihnachtlichen Installationen achten und die Brandschutzordnung des Arbeitgebers beachten. Wie zu Hause sollten brennende Kerzen zum Beispiel nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

Arbeitnehmer tragen selbst die Verantwortung für die Deko - auch wenn etwas schiefgeht. "Kippt zum Beispiel eine Kerze um und setzt das Büro in Flammen, haftet der Arbeitnehmer", sagt Rechtsanwalt Peter Konrad von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Wer keine oder eine nicht ausreichende Haftpflichtversicherung hat, kann auf einem gewaltigen Schaden sitzenbleiben.

Ein Recht auf einen adventlichen Arbeitsplatz gibt es für Arbeitnehmer übrigens nicht - auch wenn die Dekoration völlig ungefährlich ist. "Als Eigentümer des Gebäudes kann der Arbeitgeber selbstverständlich verbieten, dass am Arbeitsplatz Weihnachtsschmuck aufgestellt wird", sagt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Wer trotz eines ausdrücklichen Verbots das Büro schmückt, dem droht Ärger. "Damit verstößt man strenggenommen gegen den Arbeitsvertrag und kann sogar abgemahnt werden", so die Arbeitsrechtlerin Dr. Oberthür.


Weitere Informationen zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/225/advent-advent-der-schreibtisch-brennt/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 68/13 vom 3. Dezember 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2013