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FAMILIENRECHT/138: Keine Änderung beim Kindesunterhalt 2012 (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, Januar 2011 - Berlin, 6. Januar 2012

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Keine Änderung beim Kindesunterhalt 2012
Unterhaltsrechner als App des Deutschen Anwaltvereins


Berlin (DAV). Der Unterhalt für Kinder orientiert sich nach Altersstufen und Einkommen gestaffelt und ist in der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" nachzulesen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.

Wer sich einen schnellen Überblick über den Unterhaltsanspruch der Kinder verschaffen will, kann dies leicht mit dem Unterhaltsrechner des Deutschen Anwaltvereins tun. Diesen gibt es als kostenlosen App. Er hilft schnell und unkompliziert weiter. Für bis zu drei Kinder kann der Unterhalt dort berechnet werden. Grundlage ist die aktuell geltende Düsseldorfer Tabelle. Den Unterhaltsrechner findet man bei I-Tunes oder auf der Homepage des Anwaltvereins unter: www.anwaltverein.de.

"Zu beachten ist, dass sich der Unterhalt trotzdem verändern kann. Beispielsweise wegen der Alters- und Einkommensstufen", erläutert Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. Dies könne man schnell mit Hilfe der App überprüfen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1/12 vom 6. Januar 2012
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft - Januar 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2012