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FAMILIENRECHT/205: Herbsttagung zu aktuellen Themen vom 29.11. bis 1.12.2018 in Münster (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 29. November 2018

Ehe für alle - Das dritte Geschlecht - Neue Medien im Kinderzimmer

Aktuelle Themen im Familienrecht
Herbsttagung vom 29. November bis 1. Dezember 2018 in Münster


Münster/Berlin (DAV). "Auskunftsansprüche im Internationalen Rechtsvergleich" und "Sättigungsgrenze und konkreter Bedarf im Unterhalt" - mit Vorträgen renommierter Wissenschaftler und Richter der höchsten Gerichte begann am Donnerstag die Tagung der Familienanwälte, die noch bis Sonnabend in Münster stattfindet. "Es sind aber nicht nur die praxisrelevanten Themen, mit denen wir uns auf der Herbsttagung befassen", erläuterte Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, beim Auftakt der diesjährigen Herbsttagung. "Wir Familienanwältinnen und -anwälte sind auch mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen in unserer täglichen Arbeit konfrontiert. Welche Gefahren gehen von den Neuen Medien im Kinderzimmer aus? Das ist zum Beispiel eine wichtige Frage, wenn es um Sorge und Umgang geht".

Zu den aktuellen Themen zählt auch "Das Dritte Geschlecht". Neben den Geschlechtseintragungen "männlich" und "weiblich" ist eine positive dritte Eintragung verfassungsrechtlich geboten, hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 entschieden. Der Gesetzentwurf sieht die Bezeichnung "divers" vor. Kritiker bezeichnen den Entwurf als "Schmalspurlösung", denn die neue Bezeichnung steht nicht allen Menschen offen, sondern nur jenen mit "Variationen der Geschlechtsentwicklung". Trans- und intersexuelle Menschen würden als Kranke stigmatisiert. Beanstandet wird außerdem, dass Betroffene ihre Intersexualität mit einem Gutachten belegen müssen, wenn sie die Eintragung ändern wollen. Wie die Änderung im Personenstandsrecht besser ausgestaltet sein könnte oder sollte, zeigt Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), in ihrem Vortrag. Sie ist Akademische Rätin und Habilitandin an der Universität Bonn und hat sich mit dem Thema auch rechtsvergleichend befasst.

In der aktuellen Stunde am Sonnabend geht es um die "Ehe für alle - verfassungsrechtliche Standortbestimmung" und um die "Zukunft der Düsseldorfer Tabelle".

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit knapp 6.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 03/18 vom 29. November 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2018

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