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FAMILIENRECHT/206: Herbsttagung mit verfassungsrechtlicher Standortbestimmung der Ehe für alle (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. Dezember 2018

Ehe für alle - Das dritte Geschlecht - Neue Medien im Kinderzimmer - Aktuelle Themen im Familienrecht

Familienanwältinnen und -anwälte tagten in Münster (29. November bis 1. Dezember 2018)


Münster/Berlin (DAV). "Ist die Ehe für alle mit dem Grundgesetz vereinbar?" Mit einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung endete am Wochenende die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Die Ehe ist eine dauerhafte, umfassende und rechtlich verbindliche Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft. Das gilt sowohl für eine Ehe von Frau und Mann als auch für die Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen der herkömmlichen Ehe und der gleichgeschlechtlichen. Zum Beispiel kann ein homosexuelles Paar keine Kinder zeugen. Aber es kann sie aufziehen und ihnen die Geborgenheit einer Familie bieten. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden zunehmend rechtlich - zum Beispiel durch das Bundesverfassungsgericht - und auch gesellschaftlich anerkannt. Der demokratisch verfasste legitimierte Gesetzgeber kann daher die Ehe einfach-gesetzlich für gleichgeschlechtliche Partnerschaften öffnen, ohne gegen Artikel 6 im Grundgesetz - Schutz der Ehe und Familie - zu verstoßen, resümierte Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg. Jedenfalls sieht er in der Ehe für alle keine Öffnung in Richtung "Vielehe" oder "Ehe auf Zeit". Die Ehe bleibe auch privilegiert gegenüber anderen Partnerschaften, die weniger verbindlich verfasst sind.

Weitere aktuelle Themen der Herbsttagung waren "Neue Medien im Kinderzimmer", "Das 3. Geschlecht" und die "Datenschutzgrundverordnung im Familienrecht". In zahlreichen Vorträgen und Diskussionen standen außerdem familienrechtliche Themen auf der Tagesordnung, mit denen die Anwälte sich im Alltag befassen: es ging um maßgeschneiderte Eheverträge, um den konkreten Bedarf im Unterhalt, um Unternehmensbewertung im Güterrecht, um die betriebliche Altersvorsorge und um verschiedene Fragen im Kindschaftsrecht.

Auf den jährlichen Herbsttagungen haben die Familienanwälte und -anwälte Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung. Wie immer waren namhafte Richter und Richterinnen der oberen und höchsten Gerichte, Wissenschaftler und renommierte Anwältinnen und Anwälte als Referenten der Einladung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht gefolgt, so dass Praxis und Wissenschaft gleichermaßen vertreten waren. Die Tagung war mit 350 Anwältinnen und Anwälte gut besucht.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV sind bundesweit etwa 6.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

Information: www.dav-familienrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 04/18 vom 4. Dezember 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
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Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2018

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