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GRUNDGESETZ/053: Kein Abbau von Grundrechten im Strafverfahren (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. August 2007

Deutscher Anwaltverein warnt vor Überreaktion:

Kein Abbau von Grundrechten im Strafverfahren


Berlin (DAV). Heimliche Überwachungsmaßnahmen müssen in einem Rechtsstaat die Ausnahme bilden und bedürfen einer besonderen Legitimation. Dies bekräftigt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer soeben veröffentlichten Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung.

"Mit diesem Grundsatz ist es nicht vereinbar, dass es nach dem Gesetzentwurf in einem weiten Umfang möglich sein soll, die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant heimlich zu überwachen, obwohl die Beziehung zwischen dem ratsuchenden Bürger und seinem Rechtsanwalt eines besonderen Vertrauensschutzes bedarf", so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses. Der absolute Schutz der mandatsinternen Kommunikation dürfe nicht nur für Strafverteidiger gewährleistet werden.

Der DAV spricht sich mit Nachdruck gegen die vorgesehenen Regelungen zur sog. "Vorratsdatenspeicherung" aus, denn es bestehe kein Handlungszwang, die Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 15. März 2006 in innerstaatliches Recht umzusetzen, zumal vor dem EuGH ein Nichtigkeitsverfahren anhängig sei, dessen Ausgang man abwarten solle.

Der DAV appelliert an die Politik, trotz des momentan vorherrschenden, populistischen "Sicherheitswahns" eine sachliche Debatte über die geplanten Neuregelungen zu führen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 30/07 vom 28. August 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2007