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GRUNDGESETZ/081: IT-Gipfel - digitale Persönlichkeit effektiv schützen (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 19. November 2008

IT-Gipfel: Zypries fordert effektiven Schutz der digitalen Persönlichkeit


Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien diskutieren am 20. November 2008 auf dem 3. Nationalen IT-Gipfel in Darmstadt mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, wie Menschen ihre Persönlichkeit auch in der digitalen Welt frei entfalten und dabei rechtlich effektiv geschützt werden können.

"Das Internet hat unseren Alltag revolutioniert, weil es viele alltägliche Vorgänge vereinfacht und beschleunigt - das gilt für die elektronische Post ebenso wie für das World Wide Web als schier unerschöpfliche Informationsquelle oder als Transaktionsplattform für Geschäfte. Die digitale Welt birgt aber auch viele Missbrauchsmöglichkeiten, die das Vertrauen der Menschen in die Sicherheit des Internets erschüttern. Um das Internet als Medium für Staat, Wirtschaft und Verbraucher zukunftsfest zu machen, müssen wir zum Schutz der "digitalen Persönlichkeit" unsere Ressourcen bündeln: Gemeinsam müssen wir Lösungen entwickeln, was Staat und Wirtschaft, was aber auch jeder Einzelne unternehmen kann, um die Chancen, die das Internet bietet, zu realisieren und Missbrauch zu verhindern", forderte Zypries. "Zwei wesentliche Aspekte sind Datensparsamkeit und Medienkompetenz. Viele Menschen geben im Internet höchstpersönliche Informationen preis, sind sich aber nicht immer aller Konsequenzen bewusst. Wir müssen sie dafür sensibilisieren, dass das Netz praktisch nichts 'vergisst' und Daten auch für Zwecke verwendet werden können, an die die Nutzerinnen und Nutzer gar nicht gedacht haben. Daneben sind aber auch die Unternehmen gefordert, durch Sparsamkeit, Transparenz und besondere Sicherungsmechanismen im Umgang mit Daten die Basis dafür zu legen, dass die Menschen dem Internet als sicheres Medium vertrauen", unterstrich die Bundesjustizministerin.

Allein private Vorsicht reicht aber nicht aus, um die digitale Persönlichkeit wirksam zu schützen. Auch der Staat ist in der Pflicht, seinen Beitrag zu ihrem Schutz zu leisten. Die vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Grundrechte auf informelle Selbstbestimmung und auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme dienen nicht allein zur Abwehr staatlicher Eingriffe. Sie verpflichten den Staat gleichzeitig, die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Privatrechtsverkehr zu treffen.

"Neben den Verbesserungen bei Datenschutz, die wir im Moment intensiv diskutieren, müssen wir auch überlegen, wie die erforderliche Medienkompetenz vermittelt werden kann. Hier sind besonders Schulen gefordert - sie müssen Schülerinnen und Schülern, die vielfach bereits über technisches Wissen verfügen, beibringen, damit medienkritisch umzugehen. Kinder und Jugendliche brauchen Tipps und Hinweise für eine sichere und kompetente Nutzung des Internets. Vor diesem Hintergrund können sie dann verantwortlicher entscheiden, von welchen Möglichkeiten sie Gebrauch machen wollen", betonte Zypries.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19.11.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2008